Finanzberatung Wie sich Senioren gegen Abzocke wehren können

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Immer wieder drängen Finanzberater älteren Menschen riskante Unter­nehmens­beteiligungen auf. Finanztest zeigt, wie die Berater die Unwissenheit ihrer betagten Kunden ausnutzen – aber auch, wie Senioren sich wehren können. Wir erklären, wo sich ältere Menschen unabhängig beraten lassen können, bevor sie Geld anlegen – und welche Vorsichts­maßnahmen sie treffen können, wenn sie fürchten, ihre Geschäfts­fähig­keit zu verlieren.

Satte Provisionen für die Bank

Eine Bank-Filiale im Alters­heim, direkt vor der Tür? Das finden viele Senioren praktisch. Doch was bequem ist, muss nicht unbe­dingt zum Vorteil der Heimbe­wohner sein. So verkaufte eine Beraterin der Commerz­bank einem 78-Jährigen riskante Schiffs­beteiligungen zur lang­fristigen Anlage, obwohl sie wusste, dass er sein Geld in Kürze für die Pflege benötigte. Das passte zwar nicht zu den Wünschen des alten Herrn, brachte der Bank aber eine satte Provision ein. Der Fall landete vor Gericht.

[Update 2.11.2016] Die Commerz­bank hat uns mitgeteilt, dass sie den Verkauf von geschlossenen Fonds an Privat­anleger zum 1. Oktober 2016 einge­stellt hat. Details siehe Meldung Commerzbank: „Verkauf geschlossener Fonds eingestellt“. [Ende Update]

Oft erleben Alte das Fondsende nicht

Beteiligungen an Schiffen, Immobilien, Umwelt- und Medienfonds bescherten Anlegern in der Vergangenheit Milliarden­verluste, wie eine Unter­suchung von Finanztest aus dem Jahr 2015 belegt (Geschlossene Fonds: Die schlimme Bilanz einer Branche). Doch von den Verlusten erfahren viele Senioren gar nichts, weil sie das Ende ihrer Beteiligung nicht mehr erleben. Immer wieder berichten uns Leser auch von Fällen, bei denen Berater das Vertrauen Älterer ausnutzen und ihnen mit falschen Versprechen viel zu riskante Finanz­produkte verkaufen. Das geht, weil die Berater nur selten Ärger bekommen. Je älter Anleger sind, desto weniger fühlen sie sich den zumeist nerven­aufreibenden Schaden­ersatz­prozessen gewachsen. Dabei lohnt es sich Gegen­wehr zu leisten, wie unsere Recherchen zeigen.

Das bietet der Finanztest-Artikel

Unsere zahlreichen Fall­beispiele zeigen, wie Provisionen verschwiegen, Risiken verschleiert und Anleger falsch beraten werden. Und wie Betroffene juristisch dagegen vorgehen können. Doch am besten ist es, wenn es gar nicht erst soweit kommt. Im Interview mit Finanztest erklärt Leif Aertel, wie man sich vor Verträgen schützt, deren Inhalt und Folgen man nicht mehr voll­ständig über­blicken kann. Der Fach­anwalt für Sozialrecht sagt, wie Angehörige verhindern können, dass Demenz­kranke Verträge abschließen, und welche Vorsichts­maßnahmen Senioren treffen können, wenn sie fürchten, ihre Geschäfts­fähig­keit zu verlieren. Zu konkreten Geld­anlage­angeboten beraten die Verbraucherzentralen. Unsere Tabelle zeigt, wie Sie einen Termin vereinbaren und was eine Rechts­beratung in Anla­gefragen bei einer der 16 Verbraucherzentralen ungefähr kostet. Und schließ­lich erklärt unser Podcast, wie geschlossene Immobilienfonds eigentlich funk­tionieren.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.10.2016 um 10:56 Uhr
    Erstrangige Grundbuchsicherheit

    @Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)

  • Testdedanke am 28.10.2016 um 20:21 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2016 um 11:39 Uhr
    KFW Darlehen

    @Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)

  • Testdedanke am 26.10.2016 um 09:59 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Antefix am 14.10.2016 um 18:35 Uhr
    1. aller Geldfragen: MUSS es denn mehr werden ?

    Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...