Die Finanzaufsicht Bafin warnt Verbraucher, sich von der Wagencia Deutschland aus Berlin als Treuhandmanager oder Endkundenmanager anwerben zu lassen. Verbraucher könnten nicht nur Geld verlieren, sondern sich auch strafbar machen.
[Update 9. November 2020]: Klarstellung der Bafin zur Binnewies Unternehmensberatung
Ursprünglich hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auch die Binnewies Unternehmensberatung GmbH in ihre Warnungen aufgenommen. Jetzt teilte die Bafin aber mit, dass die Binnewies Unternehmensberatung GmbH keine Personen für eine Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ angeworben hat. Vielmehr hätten unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens dies getan. Es handele sich um Identitätsdiebstahl.
Alle Angaben zur Binnewies Unternehmensberatung GmbH wurden deshalb aus dieser Meldung entfernt, ebenso wird das Unternehmen von der Warnliste genommen. [Ende Update]
[Update 4. Dezember 2020]: Klarstellung der Bafin zur Consult-It
Am 21. August 2020 hatte die Bafin gewarnt, dass die Consult -It aus Burgwedel Personen für die Tätigkeit als „Treuhandmanager“ bzw. „Endkundenmanager“ anwirbt. Jetzt stellt die Aufsichtsbehörde klar, dass nicht durch die Consult-It OHG, Burgwedel (vormals Hannover), sondern durch unbekannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unternehmens beworben und angeboten wurde.
Alle Angaben zur Consult-It OHG wurden deshalb aus dieser Meldung entfernt, ebenso wird das Unternehmen von der Warnliste genommen. [Ende Update]
Verbraucher sollen Privatkonten zur Verfügung stellen
Wer das angebliche Jobangebot als Treuhandassistent annimmt, soll die Rolle eines Finanzagenten übernehmen. Als Finanzagent soll der Verbraucher die Einzahlung bzw. Überweisung von Geldern angeblicher Kunden des Anbieters auf sein persönliches Girokonto arrangieren. Anschließend soll er das Geld weiterleiten – entsprechend den Weisungen des Anbieters.
Unternehmen haben keine Erlaubnis der Finanzaufsicht
Unternehmen, die Finanzagenten für solche Geschäfte anwerben, erwecken oft den Eindruck, dass sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert werden. Das stimmt jedoch nicht. Keine der genannten Firmen habe die für solche Geschäfte erforderliche Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten, warnt die Bafin. Auch unterstehen die Unternehmen nicht der Aufsicht der Bafin.
Verbrauchern können sich strafbar machen
Wer Unternehmen sein Privatkonto zur Verfügung stellt, um auf Weisung Zahlungen anzunehmen und weiterzuleiten, kann sich strafbar machen. Verbraucher riskieren nach Informationen der Bafin, dass die auf ihre Konten überwiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Handlungen stammen. Das könne strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der Bafin als „Treuhandkonto“, stellt die Aufsicht klar: „Ein solches Verfahren der Meldung von Treuhandkonten gibt es nicht.“
Wir werden die Unternehmen Wagencia Deutschland und die Consult-it OHG auf die Finanztest-Warnliste setzen.
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