Finanz­aufsicht warnt Dubiose Firmen werben Verbraucher als Treu­hand­manager

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Die Finanz­aufsicht Bafin warnt Verbraucher, sich von der Wagencia Deutsch­land aus Berlin als Treu­hand­manager oder Endkundenmanager anwerben zu lassen. Verbraucher könnten nicht nur Geld verlieren, sondern sich auch strafbar machen.

[Update 9. November 2020]: Klar­stellung der Bafin zur Binnewies Unter­nehmens­beratung

Ursprüng­lich hatte die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) auch die Binnewies Unter­nehmens­beratung GmbH in ihre Warnungen aufgenommen. Jetzt teilte die Bafin aber mit, dass die Binnewies Unter­nehmens­beratung GmbH keine Personen für eine Tätig­keit als „Treu­hand­manager“ bzw. „Endkundenmanager“ angeworben hat. Vielmehr hätten unbe­kannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unter­nehmens dies getan. Es handele sich um Identitäts­diebstahl.

Alle Angaben zur Binnewies Unter­nehmens­beratung GmbH wurden deshalb aus dieser Meldung entfernt, ebenso wird das Unternehmen von der Warn­liste genommen. [Ende Update]

[Update 4. Dezember 2020]: Klar­stellung der Bafin zur Consult-It

Am 21. August 2020 hatte die Bafin gewarnt, dass die Consult -It aus Burgwedel Personen für die Tätig­keit als „Treu­hand­manager“ bzw. „Endkundenmanager“ anwirbt. Jetzt stellt die Aufsichts­behörde klar, dass nicht durch die Consult-It OHG, Burgwedel (vormals Hannover), sondern durch unbe­kannte Dritte unter Verwendung der Identität des Unter­nehmens beworben und angeboten wurde.

Alle Angaben zur Consult-It OHG wurden deshalb aus dieser Meldung entfernt, ebenso wird das Unternehmen von der Warn­liste genommen. [Ende Update]

Verbraucher sollen Privatkonten zur Verfügung stellen

Wer das angebliche Jobangebot als Treu­hand­assistent annimmt, soll die Rolle eines Finanz­agenten über­nehmen. Als Finanz­agent soll der Verbraucher die Einzahlung bzw. Über­weisung von Geldern angeblicher Kunden des Anbieters auf sein persönliches Giro­konto arrangieren. Anschließend soll er das Geld weiterleiten – entsprechend den Weisungen des Anbieters.

Unternehmen haben keine Erlaubnis der Finanz­aufsicht

Unternehmen, die Finanz­agenten für solche Geschäfte anwerben, erwecken oft den Eindruck, dass sie von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) kontrolliert werden. Das stimmt jedoch nicht. Keine der genannten Firmen habe die für solche Geschäfte erforderliche Erlaubnis nach dem Zahlungs­diens­teaufsichts­gesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungs­diensten, warnt die Bafin. Auch unterstehen die Unternehmen nicht der Aufsicht der Bafin.

Verbrauchern können sich strafbar machen

Wer Unternehmen sein Privatkonto zur Verfügung stellt, um auf Weisung Zahlungen anzu­nehmen und weiterzuleiten, kann sich strafbar machen. Verbraucher riskieren nach Informationen der Bafin, dass die auf ihre Konten über­wiesenen Gelder aus kriminellen, insbesondere betrügerischen Hand­lungen stammen. Das könne strafrecht­liche Konsequenzen nach sich ziehen. Soweit die Unternehmen behaupten, sie meldeten die Konten der Bafin als „Treu­hand­konto“, stellt die Aufsicht klar: „Ein solches Verfahren der Meldung von Treu­hand­konten gibt es nicht.“

Wir werden die Unternehmen Wagencia Deutsch­land und die Consult-it OHG auf die Finanztest-Warnliste setzen.

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