Finanz­aufsicht Mehr Auskunfts­rechte für Anleger

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Der Europäische Gerichts­hof hat es Anlegern etwas leichter gemacht, Auskunfts­ansprüche gegen­über Finanz­aufsichts­behörden durch­zusetzen. Er urteilte am 19. Juni 2018, dass nicht zwangs­läufig alle Informationen in deren Akten vertraulich sind (Az. C-15/16). Die Richter gaben damit einem Anleger im Betrugs­fall Phoenix Kapital­dienst recht. Er verlangte Auskünfte über Ermitt­lungs­ergeb­nisse nach dem Informations­frei­heits­gesetz, die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht verweigerte sie aber. Die Tilp Rechts­anwalts­gesell­schaft reichte Klage für ihn ein.

Geschäfts­geheim­nisse verlieren nach Ansicht der Richter im Allgemeinen nach fünf Jahren ihren vertraulichen Charakter, wenn Beteiligte nicht belegen, warum das anders sein soll. Nun muss das Bundes­verwaltungs­gericht prüfen, wie die gewünschten Informationen zu Phoenix einzuschätzen sind.

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