Der Europäische Gerichtshof hat es Anlegern etwas leichter gemacht, Auskunftsansprüche gegenüber Finanzaufsichtsbehörden durchzusetzen. Er urteilte am 19. Juni 2018, dass nicht zwangsläufig alle Informationen in deren Akten vertraulich sind (Az. C-15/16). Die Richter gaben damit einem Anleger im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst recht. Er verlangte Auskünfte über Ermittlungsergebnisse nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verweigerte sie aber. Die Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft reichte Klage für ihn ein.
Geschäftsgeheimnisse verlieren nach Ansicht der Richter im Allgemeinen nach fünf Jahren ihren vertraulichen Charakter, wenn Beteiligte nicht belegen, warum das anders sein soll. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht prüfen, wie die gewünschten Informationen zu Phoenix einzuschätzen sind.
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