
Anleger des geschlossenen Filmfonds „Lord Zweite“ von Hannover Leasing aus Pullach haben gute Aussichten, Geld zurückzubekommen, das sie dem Finanzamt nachzahlen mussten. Das Finanzgericht München erklärt in einem Bescheid vom 19. Dezember 2013, dass das Finanzamt München dem Fonds Verluste für das Jahr 2000 zu Unrecht aberkannt hat (Az. 1 K 2603/11).
Filmfonds hatten durch Kosten für die Filmproduktion am Anfang hohe Verluste. Anleger machten die Verluste geltend und drückten damit ihre Steuerlast. Das Finanzamt München argumentierte aber später, die dürften die Verluste nicht ansetzen, weil das Geld nicht voll in die Filmherstellung geflossen sei. Es forderte Steuern nach. Dagegen setzte sich Hannover Leasing zur Wehr.
Bis Redaktionsschluss war nicht klar, ob das Finanzamt den Bescheid akzeptiert. Der Prozess gilt als Musterverfahren für sieben weitere Filmfonds von Hannover Leasing. Auf sie dürfte das Ergebnis übertragen werden. Die Anleger hätten dann Glück: Das Finanzamt müsste ihr Geld mit 6 Prozent Zins zurückzahlen.