Darf ein Feuerwehrmann auf dem Weg zum Einsatz mit dem Privatauto schneller fahren als erlaubt? Ja, entschied das Amtsgericht Speyer (Az. 8e OWi 5287 Js 23655/14). Ein Feuerwehrmann erhielt ein Bußgeld von 160 Euro und ein vierwöchiges Fahrverbot, weil er 50 Stundenkilometer zu schnell war. Dagegen klagte er. Das Gericht argumentierte: Feuerwehrleute seien in Ausnahmesituationen vom Tempolimit befreit.