
Wegen eines gefährlichen Produktionsfehlers ruft der Hersteller Severin rund 40 000 Wasserkocher zurück. Betroffene Geräte schalten bei Überhitzung nicht zuverlässig ab, weil bei der Produktion ein fehlerhaftes Bauteil zum Einsatz kam. Gefahr droht vor allem, wenn betroffene Kocher versehentlich ohne Wasser eingeschaltet werden. Die Geräte können Feuer fangen und so lebensgefährliche Brände verursachen. Betroffen sind diverse Typen, die im Februar, März und April produziert wurden. test.de erklärt, wie Sie die gefährlichen Geräte erkennen und Ersatz bekommen.
Erkennung mit Typenschild
Betroffen sind nach Angaben des Herstellers Severin Wasserkocher folgender Typen: WK 3480, WK 3481, WK 3484, WK 9658, WK 9659. Fehlerhaft sind die Geräte mit den Herstellcodes BQ, CQ und DQ. Typ und Herstellcode sind auf dem Typenschild zu finden. Das Typenschild ist am Boden des Gerätesockels angebracht. Die Typbezeichnung steht oben auf dem Schild; der Herstellcode unten rechts. Zu ernsthaften Schäden oder gar Verletzungen habe der Produktionsfehler bislang nicht geführt, berichtete ein Severin-Sprecher. Der Fehler sei aufgedeckt worden, nachdem sich Kunden wegen leichter Sachschäden beim Hersteller meldeten.
Trennung vom Stromnetz
Severin bittet Besitzer betroffener Wasserkocher, die Geräte ab sofort nicht mehr zu benutzen. Zur Sicherheit sollte der Stecker gezogen werden. Ersatz bekommen Severin-Kunden, wenn Sie den Wasserkocher an:
Severin Service, Am Brühl 27, 59846 Sundern
senden. Das Porto übernimmt Severin. Die Kocher können als unfreie Sendung losgeschickt werden. Das Unternehmen verspricht, die Geräte sofort zu überprüfen, das defekte Bauteil auszutauschen und den Wasserkocher wieder zum Kunden zu schicken. Für Rückfragen hat der Hersteller eine kostenlose Kunden-Hotline eingerichtet. Unter 0 180 1/101 11 11 beantworten Severin-Mitarbeiter Fragen zur Rückrufaktion.
Anspruch auf Gewährleistung
Von Rechts wegen können Käufer der fehlerhaften Wasserkocher sich wegen Reparatur oder Ersatzlieferung auch an den Verkäufer halten. Händler sind im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, sich um die Beseitigung des Fehlers zu kümmern. Zumindest bei Vorlage des Kassenzettels sollte es bei der Abwicklung der Rückrufaktion übers Geschäft keine Schwierigkeiten geben.
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