
Schöne Werbebilder, unschöne Verträge – selbst bei großen Fertighausfirmen.
Ein Gericht hat verbraucherunfreundliche Klauseln in Bauverträgen für Fertighäuser der Marken Massa, Okal und Allkauf verboten. Hier lesen Sie die Details.
Rechtskräftig. Das Fertighausunternehmen DFH Deutsche Fertighaus darf 14 verbraucherunfreundliche Klauseln nicht mehr in seinen Bauverträgen verwenden. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz bereits 2017 entschieden (Az. 2 U 296/16). DFH legte aber Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof hat sie in diesem Jahr zurückgewiesen. Nun ist das Urteil rechtskräftig. DFH vertreibt die Marken Massa Haus, Okal und Allkauf und ist nach eigenen Angaben das größte Fertighausunternehmen Deutschlands. Geklagt hatte der Bauherren-Schutzbund (BSB).
Darlehensauszahlung. Zwei der unzulässigen Klauseln schätzt der BSB als besonders gefährlich für Verbraucher ein. Die erste betrifft die Pflicht der Kunden, den Anspruch auf Auszahlung ihres Darlehens an die Baufirma abzutreten, um diese abzusichern. Dies benachteilige die Baukunden in unangemessener Weise, urteilte das Gericht. Laut BSB finden sich vergleichbare Klauseln zur Abtretung auch oft in Bauverträgen anderer Firmen. Sie sind besonders problematisch, wenn es zwischen Baufirma und den Kunden Streit um die vertragsgemäße Leistung oder Mängel gibt.
Leistungsänderung. Die zweite besonders kritische Klausel erlaubt es dem Bauunternehmen, die vertraglich vereinbarte Leistung nachträglich zu ändern. Auch diese Klausel ist unwirksam. Es muss triftige Gründe für Änderungen geben und diese müssen für Kunden kalkulierbar sein. „Ein Änderungsvorbehalt wie dieser wird für Bauherren oft zur Falle, da Bauverträge häufig zu schnell und ohne ausreichende baurechtliche Prüfung abgeschlossen werden“, sagt der Rechtsanwalt Wendelin Monz.
Tipp: Wie bauwillige Verbraucher Fallen im Bauvertrag vermeiden und wo sie ihn rechtlich und bautechnisch überprüfen lassen können, lesen Sie in unserem Special Baurecht.