Fernseher im Test

So haben wir getestet

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Die Stiftung Warentest bewertet Fernseher in fünf Disziplinen: Bild­qualität, Ton, Hand­habung, Vielseitig­keit sowie Umwelt­eigenschaften. Aus den Noten in den Disziplinen ergibt sich das test-Qualitäts­urteil. Lesen Sie hier, wie die Stiftung Warentest testet und bewertet.

Fernseher im Test Testergebnisse für 362 Fernseher

Fernseher im Test

Fernseher testet die Stiftung Warentest gemein­sam mit Verbraucher­organisationen unter anderem aus Belgien, Frank­reich, Groß­britannien, Italien, den Nieder­landen, Portugal, Spanien sowie einigen skandinavischen Ländern. Die Fernseher werden in den jeweiligen Größenklassen so ausgewählt, dass über das Jahr hinweg alle Anbieter entsprechend ihrer Markt­bedeutung einbezogen werden. Die Geräte werden anonym im Handel einge­kauft. Weder Presse­muster noch Prototypen kommen in den Test.

Preise

Der Produktfinder zeigt Onlinepreise ohne Versand­kosten. Die Preise ermittelt der Online­dienst idealo.de.

Bild: 40 %

Vor den Sehtests optimieren die Expertinnen und Experten die Bild­einstel­lungen für den jeweiligen Signalweg. Fernseh­signale speisen wir über einen Broad­cast-Generator ein. Die Sehtests erfolgen bei gedimmtem Licht. Unsere Teste­rinnen und Tester sehen sich Spielfilme, Studio- und Außen­aufnahmen an. Die Bild­qualität bewerten wir anhand folgender Prüfungen:

  • TV-Signal: Fernsehen über Satellit (DVB-S2), Kabel (im Codec MPEG4/H.264) und Antenne (DVB-T2 HD im Codec HEVC/H.265): Hier bewerten drei Expertinnen und Experten die Bild­qualität mit HD-Signalen.
  • HD über HDMI: Über die HDMI-Schnitt­stelle führen fünf Expertinnen und Experten Sehtests in HD durch – wie bei allen anderen Sehtests mit optimierten Einstel­lungen und zusätzlich mit Stan­dard­einstel­lungen („Home Mode“).
  • UHD über HDMI: Bei Geräten mit entsprechend hoher Auflösung (3 840 x 2 160 Bild­punkte) verwenden wir Material von kommerziellen Ultra-HD-Discs, das via HDMI einge­speist wird. Fünf Expertinnen und Experten beur­teilen bei entsprechend ausgewiesenen Fernsehern den Einfluss von HDR auf das Bild: HDR steht für High Dynamic Range (hoher Kontrast­umfang).
  • Fotos: Die Wieder­gabequalität von Fotos prüfen drei Expertinnen und Experten über USB-Anschluss.

Zudem bewerten wir:

  • Bild bei schnellen Bewegungen Ein Experte prüft die Flüssig­keit der Bewegungen im Bild und das Auftreten von Arte­fakten (Klötz­chen­bildung), zum Beispiel bei schnellen Szenen oder Kamera­schwenks.
  • Betrachtungs­winkel: Wir messen Helligkeit, Schwarz­wert und Farbe bei verschiedenen Betrachtungs­winkeln und bewerten die Veränderungen.
  • Eignung für helle Umge­bung: Wir messen dafür Helligkeit sowie Reflexionen der Bild­schirme.

Ton: 20 %

Drei Expertinnen und Experten beur­teilen in Hörtests den Klang von Musikstücken (Pop und Klassik) und von Fernsehfilmen.

Wir messen die maximale Laut­stärke, bei der noch keine störende Verzerrung auftritt. Außerdem messen wir den Frequenzgang des Sound­systems der Fernseher und bewerteten ihn.

Hand­habung: 20 %

Mindestens zwei Expertinnen und Experten prüfen, wie einfach sich die Fernseher nutzen lassen.

  • Sie unter­suchen Gebrauchs­anleitungen und im Gerät integrierte Hilfen. Sie achten unter anderem auf Lesbarkeit, Voll­ständig­keit und Verständlich­keit.
  • Für den Prüf­punkt Installation und Anschlüsse beur­teilen sie zum Beispiel die Möglich­keiten, Sender auf bestimmte Kanäle fest­zulegen und Bild­einstel­lungen zu ändern. Außerdem erfassen sie die Lage und Beschriftung der Buchsen.
  • Die Teste­rinnen und Tester bewerten die Benutzerführung im Bild­schirmmenü.
  • In den täglichen Gebrauch fließen unter anderem Urteile ein über Lautstärke­regelung, Programm­einstellung – auch über Programm­liste – sowie Umschalt- und Einschalt­verhalten.
  • Außerdem bewerten sie die Hand­habung der elektronischen Programm­zeit­schrift (EPG).
  • UHD-Videos über USB abspielen: Die Prüfe­rinnen und Prüfer bewerten die Möglich­keit, UHD-Video­clips verschiedener Formate abzu­spielen.
  • Bei Fernbedienung achten die Teste­rinnen und Tester unter anderem auf Hand­lich­keit, Tastengröße und Layout. Das Urteil berück­sichtigt auch eine gegebenenfalls mitgelieferte zweite Fernbedienung.
  • Für den Fall, dass die Fernbedienung ausfällt, beur­teilen sie auch das Bedienen am Gerät.
  • Außerdem bewerten sie dem Gerät zur Verfügung stehende Aufnahme­funk­tionen und die Option zum zeit­versetzten Fernsehen (zum Beispiel über USB oder auf eine einge­baute Fest­platte).
  • Netz­werk: Sie prüfen, wie komfortabel sich das Internet mit dem Fernseher nutzen lässt.

Vielseitig­keit: 10 %

Wir erfassen unter anderem Art, Vielfalt und Nutzen der einge­bauten Empfänger, Anschlüsse und Zusatz­funk­tionen wie die Aufnahme­funk­tion, Netz­werk­tauglich­keit und Internet­fähig­keit.

Fernseher im Test Testergebnisse für 362 Fernseher

Umwelt­eigenschaften: 10 %

Wir messen die Leistungs­aufnahme und bewerten den Strom­verbrauch in Betrieb – bei optimierten Einstel­lungen für den Sehtest (HDTV via HDMI) sowie im Standby.

Außerdem untersuchten wir das Gehäuse der bis Januar 2023 von uns veröffent­lichten Modelle auf problematische Flamm­schutz­mittel. Für die ab Februar 2023 veröffent­lichten Geräte führen wir diese Prüfung nicht mehr durch. Seit rund drei Jahren haben wir keine problematischen Flamm­schutz­mittel nachgewiesen. Wir gehen davon aus, dass aktuelle Fernsehgeräte damit nicht belastet sind.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem Stern­chen *) gekenn­zeichnet. Sind die Urteile gleich oder nur gering­fügig schlechter als die Note, ab der die jeweilige Abwertung gilt, ergeben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile desto stärker ist der jeweilige Abwertungs­effekt. Die Stiftung Warentest wendet bei Fernsehern folgende Abwertungen an:

  • test-Qualitäts­urteil: Ab Ausreichend (3,6) für das Bild, die Hand­habung oder die Umwelt­eigenschaften und ab Befriedigend (3,1) für das Urteil Ton werten wir das test-Qualitäts­urteil ab.
  • Bild: Ab Ausreichend (3,6) für das Bild beim Fernsehen sowie in HD-Auflösung über HDMI (optimiert) werten wir das Urteil Bild ab. Ab Mangelhaft (4,6) für die Bild­qualität bei schnellen Bewegungen (Bewegt­bild­darstellung), werten wir das Urteil Bild ebenfalls ab.
  • Hand­habung: Ab Ausreichend (3,6) für Gebrauchs­anleitung und Hilfen, täglicher Gebrauch oder Fernbedienung werten wir die Hand­habung ab. Außerdem werten wir die Hand­habung ab, wenn das Bedienen am Gerät mangelhaft (ab 4,6) ist.

Fernseher im Test Testergebnisse für 362 Fernseher

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Mehr zum Thema

896 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 13:03 Uhr
Filter

@Athires: Sie können bereits vor dem Kauf sehen, welche Filter angeboten werden. Erst die Freischaltung der Bewertungen ist kostenpflichtig.

Athires am 10.05.2023 um 10:52 Uhr
Kein Filter für Google TV oder Amazon... Useless t

Damit umsonst den Artikel bezahlt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.05.2023 um 11:55 Uhr
Artikel nur 4 Wochen lesbar

@Meinert63: Wir bieten nicht den Download des kompletten Produktfinders an, aber Sie haben vier Wochen Zeit, um die Heftartikel-PDFs dauerhaft herunterzuladen. Sie können zudem Ihre selbst angestellten Vergleiche als PDF ausgeben lassen und diese speichern, sowie natürlich die HTML-Seiten selbst.

Meinert63 am 06.05.2023 um 12:20 Uhr
Artikel nur 4 Wochen lesbar

Artikel die ich kaufe möchte ich ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung haben.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.03.2023 um 11:06 Uhr
Standby und WLan

@mboehncke: Wie wir im Kommentar vom 17.02.2023 schreiben, führen wir die Messungen zum Standby erst durch, wenn das Gerät zur Ruhe gekommen ist. Dabei testen wir nicht analog zu EU-Energielabel, sondern mit einem realistischerem Ansatz, wie wir in folgendem Beitrag erläutern:
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www.test.de/Stromverbrauch-Fernseher-Hersteller-tricksen-bei-Energielabel-4287310-0/
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Das EU-Energielabel berücksichtigt auch den Bereitschafts- und Ruhezustand drahtlos vernetzter Geräte, siehe DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2013, das PDF dazu finden Sie mit einer Internet-Suche.