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Früher holte die Antenne eine Handvoll Programme herein. Bei Nichtgefallen wurde abgeschaltet, Zuspätkommer verpassten den Anfang. Der moderne Fernsehzuschauer sieht, was er will – dann, wann er will. Vom vorgegebenen Programmangebot emanzipiert, holt er sich Film, Serie oder Sportübertragung aus dem Internet. Was es gibt und wie es ins Wohnzimmer kommt, kann verwirren. test.de sagt, wie Fernsehen im Internetzeitalter funktioniert und zeigt die besten Geräte und Dienste.
Medienangebote und passende Geräte
Medienangebote im Internet lassen sich grob nach der Finanzierung einteilen:
- die Mediatheken der öffentlich rechtlichen Fernsehsender erwarten keine weitere Bezahlung,
- Videoportale wie YouTube finanzieren sich über Werbung,
- Online-Videotheken kassieren echtes Geld pro Film oder eine monatliche Pauschale.
So ergibt sich ein dreigeteiltes Bezahlmodell – mit überlappenden Grenzen. Fernseher holen viele dieser Angebote ohne Hilfe herein. Sie benötigen dazu einen Internetzugang, Stichwort „Smart-TV“. Eine Alternative sind Blu-ray-Spieler und Spielekonsolen mit Internetzugang; mobile, vernetzte Geräte wie Smartphone, Tablet oder Notebook/PC, beziehungsweise Streaminggeräte. Jeder Dienst und jedes Endgerät hat seine Besonderheiten, viele von ihnen haben wir bereits getestet. Eine Grundanforderung haben alle Internetangebote gemein: Sie setzen einen Breitbandanschluss voraus. Für Filme in Standardqualität genügt im besten Fall bereits eine Leitung mit 1 Megabit pro Sekunde, bei HD und erst recht bei UHD steigen die Anforderungen. Ab 16 Megabit pro Sekunde laufen Videos flüssig.
Im Überblick: Videos aus dem Netz
Mediatheken
Sie halten bereits ausgestrahlte Sendungen für den individuellen Abruf parat und locken darüber hinaus mit zusätzlichen Inhalten. Am bekanntesten sind wohl die Mediatheken der öffentlich rechtlichen Sender. Ihr Angebot ist auf vielen Smart-TVs, Blu-ray-Spielern und Streaminggeräten über HbbTV oder einer vom Anbieter aufgespielten App einfach abzurufen. Letztlich holt jedes mit dem Internet verbundene Endgerät wie Smartphone, Tablet und Notebook die Mediatheken ausnahmslos aller Sender herein. Den Anschluss beschreiben wir separat für jede Gerätegruppe.
Videoportale
Sie sind zumeist werbefinanziert und eine schier unerschöpfliche Fundgrube für Videos. Die größte Vielfalt bietet wohl YouTube, eine Alternative mit Schwerpunkt auf Qualität stellt Vimeo dar. Smartphone, Tablet und Notebook rufen ausnahmslos alle Videoportale ab. Manche Angebote laufen aber auch über eine vom Anbieter installierte App direkt auf dem Smart-TV oder Blu-ray-Spieler. Verlass ist auf diesen Komfort aber nicht.
Onlinevideotheken
Deren Kosten variieren zwischen etwa einem Euro für den Abruf eines einzelnen Films bis zu einer Monatspauschale von rund 25 Euro (Sky, inklusive Cinema-Paket). Doch nicht nur der Preis unterscheidet sich. Der jüngste Test ergab auch große Unterschiede beim Repertoire: Anbieter wie Amazon, Google, Maxdome, Netflix oder Sky adressieren entweder eher den Serienfan oder den Cineasten. Neue oder besonders angesagte Filme gibt es fast nie im Abo, sondern nur im Einzelabruf.
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Im Überblick: Geräte zum Abruf von Online-Videos
Smart-TV
Viele Online-Angebote lassen sich bequem über eine App auf dem Fernseher aufrufen. Inzwischen sind die meisten TV-Geräte internetfähig. Neben dem üblichen Anschluss für ein Netzwerkkabel integrieren viele ein WLan-Modul. Die Funkübertragung erspart das Verlegen eines Netzwerkkabels. WLan ist allerdings störanfällig – Klötzchenbildung im Bild und Ruckler sind möglich. Für den Zugriff auf Online-Videotheken geben die Nutzer ihre Zugangsdaten einmalig entweder am Fernseher ein oder autorisieren das TV-Gerät etwa über ein Notebook. Dabei generiert der Videodienst eine PIN, die der Nutzer in eine Eingabemaske auf dem Fernseher einträgt. Der bequeme Abruf von Videos mit TV-Apps ist eingeschränkt: Fernsehgeräteanbieter integrieren längst nicht alle Medienangebote und sie ändern die App-Auswahl womöglich schon mit dem nächsten Firmwareupdate.
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Blu-ray-Spieler
Sie sind üblicherweise internetfähig. Online-Videos rufen sie auf wie Smart-TVs – über Apps zu ausgewählten Anbietern. Für die Anmeldung bei kostenpflichtigen Angeboten gelten die gleichen Gepflogenheiten wie bei Fernsehern. Wie dort können die Geräteanbieter Apps durch ein Firmwareupdate entfernen oder hinzufügen. Ein HDMI-Kabel bringt das Video zum Fernseher. Die neueste Gerätegattung sind UHD-Blu-ray-Player für Filmkonserven mit rund acht statt etwa zwei Millionen Bildpunkten. Beim Abruf von Online-Inhalten verhalten sie sich genauso wie ältere Blu-ray-Spieler. Auch der UHD-Player liefert die Videos über HDMI zum UHD-Fernseher.
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Streaminggeräte
Manche gehen glatt als dicker USB-Stick durch, andere sind kaum größer als eine Lunchbox. Alle streamen Online-Videos über HDMI auf den Fernseher. Sie machen auch ältere Fernseher „smart“. Manche wie Amazon Fire TV und Apple TV sind auf das Medienangebot eines Anbieters spezialisiert, andere vergleichsweise offen. Viele spiegeln auf dem TV-Schirm wider, was auf einem verbundenen Smartphone oder Tablet zu sehen ist – einen gestreamten Film ebenso wie einen selbst gedrehten Videoclip. Damit sind diese Geräte ziemlich vielseitig, sieben zu Preisen zwischen knapp 40 und rund 180 Euro haben wir geprüft.
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Mobile Geräte
Mit Notebook, Tablet oder Smartphone kann der Nutzer Videos und Filme aus dem Internet streamen. Das klappt mittels separat zu installierender App oder direkt über den Internetbrowser des jeweiligen Gerätes. Notebooks mit HDMI-Ausgang werden über ein solches Kabel an den Fernseher angeschlossen und benutzen ihn dann wie einen Monitor. Weil Notebooks besonders flexibel und die Verbindung zum Fernseher via HDMI sehr stabil ist, ist diese Variante besonders empfehlenswert. Alternativ nimmt auch eine via WLan verbundene Streamingbox die Signale entgegen. Tablets und Smartphones bieten HDMI praktisch nur über einen Adapter. Diese mobilen Geräte bindet eine Streamingbox komfortabel an den Fernseher an.
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Den Beiträgen von Antefix vom 12.01. und 25.01. muss ich zustimmen.
Neutralität gibt es auch bei Warentest nicht. Alles Tun bzw. Nichttun hat Auswirkungen. Muss wirklich jeder Trend noch zusätzlich befeuert werden? Keine Meinung haben - soll das etwa gut sein?
Ich habe mich bei Warentest schon manches Mal über zu leichtfertige Schreibe oder fehlende Kritik an politischen Sachverhalten geärgert. Diese Kritik soll jedoch keinesfalls die für die Verbraucher absolut nutzbringenden guten Leistungen von Warentest schmälern. Doch auch etwas Gutes kann immer noch besser werden.
Nach zehn Tagen: Meinte StiWa-Leserbriefredakteur @(Bu) hier die Löschung des Antefix-Beitrags abschreckend, weil "gemessen" an dem langen bekannten StiWa-Statement als hochoffiziellem Stiftungs-Credo? Oder als sog. Hängeschulterklopfen für selten schreibende TEST-Leser mit nur erträglicher Privatmeinung, wenn nicht für selbsternannte Gutmenschen-, Etikette- oder gar Ethikkommissare? So oder so fehlt eine Antwort auf die ernstzunehmende Frage, ob eine per se erkenntnisstarke Fachredakteursgemeinschaft nicht auch mal zu Meinungsbildungen (eben durch produktübergreifendes Brainstorming) gelangen kann, um absehbare Entwicklungen wie bei der Kommunikations- und Medientechnik ein wenig (z.B. durch eine Kurzkolumne) "meinungsbildend" zu begleiten.
Ähnliches hatte Antefix im Übrigen schon bei vorgestellten komplizierten Finanzprodukten, mindestens als 'Warnung' für Rentner unter den Lesern angeregt. Denn "objektiv und neutral sein" verlangt doch nicht erzkonservativ bleiben wie vor 1964.
Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestages gegründet, um dem Verbraucher durch die vergleichenden Tests von Waren und Dienstleistungen eine unabhängige und objektive Unterstützung zu bieten. Das geht nur, wen wir in alle Richtungen neutral bleiben. Nur so kann niemand darauf Einfluss nehmen, was wir testen. Tatsächlich wurden wir schon der Einseitigkeit und Stimmungsmache bezichtigt, sei es beim Vergleich von Bioprodukten, der Unternehmensverantwortung der in einen Test einbezogenen Anbieter oder dem Vergleich von Smartphone-Tarifen für Flüchtlinge. Dabei darf nicht übersehen werden, dass dies Tests oder Vergleiche oder Aufstellungen sind, die einem aktuellen Bedarf an Information und Transparenz entgegenkommen, nicht aber der Versuch, dem Verbraucher ein bestimmtes Bild von der Welt zu vermitteln. (Bu)
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston
Ich glaube weder, dass die das möchte noch dass das ihre Aufgabe ist. Da verlangen Sie zu viel von ihr. Technisch-funktional ist der Fokus. Datenschutz, also Recht, auch gerne. Aber Brainstorming als redaktionelle Meinung zu veröffentlichen würde ich keiner Zeitschrift empfehlen.