Stört ein neuer Baum den Satellitenempfang, können Nachbarn nicht unbedingt Schadenersatz fordern. Eine Gemeinde hatte vor dem Haus eines Anwohners einen Baum gepflanzt. Danach streikte bei ihm der Fernseher. Er musste die Satellitenschüssel abbauen und an eine andere Stelle seines Grundstücks verlegen. Die Rechnung über 440 Euro präsentierte er der Gemeinde. Die aber muss nicht zahlen, urteilte das Landgericht Koblenz. Mit der Baumpflanzung hatte sie gegen kein Gesetz verstoßen, weder gegen Nachbarrecht noch gegen Baurecht.
Die Gemeinde durfte ihr Grundstück innerhalb der gesetzlichen Vorgaben nutzen, so das Gericht. Wenn ein Nachbar dadurch Vorteile wie den ungestörten Satellitenempfang verliert, muss sie das nicht ausgleichen. Außerdem war es nach Ansicht des Gerichts keine unzumutbare Beeinträchtigung, die Satellitenanlage zu verlegen (Az. 6 S 204/18).
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