Fernseh­empfang Kein Schaden­ersatz, wenn ein Baum stört

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Stört ein neuer Baum den Satelliten­empfang, können Nach­barn nicht unbe­dingt Schaden­ersatz fordern. Eine Gemeinde hatte vor dem Haus eines Anwohners einen Baum gepflanzt. Danach streikte bei ihm der Fernseher. Er musste die Satellitenschüssel abbauen und an eine andere Stelle seines Grund­stücks verlegen. Die Rechnung über 440 Euro präsentierte er der Gemeinde. Die aber muss nicht zahlen, urteilte das Land­gericht Koblenz. Mit der Baum­pflan­zung hatte sie gegen kein Gesetz verstoßen, weder gegen Nach­barrecht noch gegen Baurecht.

Die Gemeinde durfte ihr Grund­stück inner­halb der gesetzlichen Vorgaben nutzen, so das Gericht. Wenn ein Nach­bar dadurch Vorteile wie den ungestörten Satelliten­empfang verliert, muss sie das nicht ausgleichen. Außerdem war es nach Ansicht des Gerichts keine unzu­mutbare Beein­trächtigung, die Satelliten­anlage zu verlegen (Az. 6 S 204/18).

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