Allgemeine Geschäftsbedingungen: Faire Klauseln erst nach Abmahnungen
Viele Verstöße. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln etwa Fragen zur Haftung oder zur Rückerstattung des Fahrpreises. Wir haben das Kleingedruckte der getesteten Busanbieter juristisch geprüft, Stand Dezember 2013. Ergebnis: Es haperte gewaltig. Sechs der neun nutzten viele Klauseln, die Kunden stark benachteiligen – entgegen geltendem Recht.
Neun Abmahnungen. Die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen kam Ende vergangenen Jahres zu ähnlichen Ergebnissen. „In mehr als 100 Klauseln haben wir Abenteuerliches entdeckt“, sagte der damalige Vorstand der VZ, Klaus Müller. Neun Anbieter mahnte sie ab: Univers, Flixbus, Deutsche Touring (Eurolines), Omnibusverkehr Franken, Berlin Linien Bus, National Express (City2city), Mein Fernbus, ADAC Postbus, Dein Bus.
Abenteuerliche Klauseln. Die gerügten Mängel decken sich mit unserem Gutachten. Da wurde bei Nichtantritt der Fahrt die Erstattung des Preises ausgeschlossen. Dabei ist der Anbieter dazu verpflichtet, wenn es ihm gelingen könnte, den Platz bei ansonsten voll besetztem Bus anderweitig zu vergeben. Oder: Bei Fahrplanänderungen mit Abweichungen von bis zu zwei Stunden wurden gesetzeswidrig alle Ersatzansprüche ausgeschlossen. Einige Unternehmen beschränkten die Haftung für Sachschäden auf 1 000 Euro pro Person, obwohl das Gesetz eine Haftungsgrenze von 1 200 Euro für jedes Gepäckstück vorschreibt.
Unterlassungserklärungen. Die meisten Anbieter verpflichteten sich inzwischen, die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Klauseln zu ändern. Mit City2city und Eurolines gibt es aber noch keine abschließende Klärung.
Wenige Schlichtungsfreunde. An der außergerichtlichen Schlichtung zur Streitbeilegung (www.soep-online.de) beteiligen sich bis Ende Mai 2014 nur vier Fernbusunternehmen: ADAC Postbus, Berlin Linien Bus, Eurolines und Mein Fernbus.