Fernbusse

Allgemeine Geschäfts­bedingungen: Faire Klauseln erst nach Abmahnungen

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Fernbusse Testergebnisse für 9 Fernbuslinien 07/2014

Viele Verstöße. Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) regeln etwa Fragen zur Haftung oder zur Rück­erstattung des Fahr­preises. Wir haben das Klein­gedruckte der getesteten Busanbieter juristisch geprüft, Stand Dezember 2013. Ergebnis: Es haperte gewaltig. Sechs der neun nutzten viele Klauseln, die Kunden stark benach­teiligen – entgegen geltendem Recht.

Neun Abmahnungen. Die Verbraucherzentrale (VZ) Nord­rhein-West­falen kam Ende vergangenen Jahres zu ähnlichen Ergeb­nissen. „In mehr als 100 Klauseln haben wir Abenteuerliches entdeckt“, sagte der damalige Vorstand der VZ, Klaus Müller. Neun Anbieter mahnte sie ab: Univers, Flixbus, Deutsche Touring (Eurolines), Omnibus­verkehr Franken, Berlin Linien Bus, National Express (City2city), Mein Fernbus, ADAC Post­bus, Dein Bus.

Abenteuerliche Klauseln. Die gerügten Mängel decken sich mit unserem Gutachten. Da wurde bei Nichtantritt der Fahrt die Erstattung des Preises ausgeschlossen. Dabei ist der Anbieter dazu verpflichtet, wenn es ihm gelingen könnte, den Platz bei ansonsten voll besetztem Bus anderweitig zu vergeben. Oder: Bei Fahr­plan­änderungen mit Abweichungen von bis zu zwei Stunden wurden gesetzes­widrig alle Ersatz­ansprüche ausgeschlossen. Einige Unternehmen beschränkten die Haftung für Sach­schäden auf 1 000 Euro pro Person, obwohl das Gesetz eine Haftungs­grenze von 1 200 Euro für jedes Gepäck­stück vorschreibt.

Unterlassungs­erklärungen. Die meisten Anbieter verpflichteten sich inzwischen, die von der Verbraucherzentrale bean­standeten Klauseln zu ändern. Mit City2city und Eurolines gibt es aber noch keine abschließende Klärung.

Wenige Schlichtungs­freunde. An der außerge­richt­lichen Schlichtung zur Streitbeilegung (www.soep-online.de) beteiligen sich bis Ende Mai 2014 nur vier Fernbus­unternehmen: ADAC Post­bus, Berlin Linien Bus, Eurolines und Mein Fernbus.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2015 um 12:19 Uhr
Sitzabstand

@jubaberlin: Der Sitzabstand war nicht Gegenstand der Untersuchung. Er wurde nicht geprüft, da die Anbieter (mit Ausnahme des ADAC Postbus) keine einheitlichen Busmodelle benutzen und so keine verlässliche Aussage hätte getroffen werden können. Es werden keine speziellen Busse für diesen Fernlinienverkehr hergestellt, sondern es kommen Standardreisebusse zum Einsatz. Insofern gilt Ihre Klage für den Reisebusmarkt generell. Wir können ggf. bei einem weiteren Test darauf eingehen und die gängigen Abstände nennen. (Se)

jubaberlin am 21.02.2015 um 11:56 Uhr
Was fehlt...

... ist eine meiner Meinung nach wesentlich Info bezüglich Komfort: Nämlich der Sitzabstand. Es sind nun mal manche Menschen größer als andere und bei stundenlangen Fahrten (mit wesentlich weniger Möglichkeiten aufzustehen als im Hauptkonkurrenten Bahn) ist der Sitzabstand ein wesentliches Kriterium. U.a. bekommt man darüber bei Vergleichen von Fluglinien meistens etwas raus. Dass die Stiftung WT dazu überhaupt nichts schreibt finde ich schon sehr schwach und erstaunlich wenig vom Nutzer her gedacht. Oder hab ich da was übersehen/überlesen?! Wenn nicht: Dann gäbs für mich für diesen Test nur die Bewertung "ausreichend"; fehlende Info zum Sitzabstand führt zur Abwertung...

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.11.2014 um 11:08 Uhr
Stornierung überprüft

@solitude: Wir haben den Stornierungsvorgang überprüft und bewertet, das Ergebnis wurde in dem Prüfpunkt "Buchung" berücksichtigt. Unter anderem haben wir überprüft, ob die Stornierungskosten den Vorab-Informationen entsprachen, siehe auch Details im Infokasten "So haben wir getestet". (spl)

solitude am 16.11.2014 um 20:40 Uhr
Kundenfreundlichkeit hervorheben

Ich finde es schade, dass ein Kriterium für Kundenfreundlichkeit in diesem Test so schwer überprüfbar ist, weil man es erst nach einigen Klicks entdeckt (wenn man danach sucht): Die Bedingungen für Umbuchung bzw. Stornierung einer Fahrt. Während etwa der "Testsieger" Flixbus dafür mindestens 3 € berechnet und der ADAC-Postbus mindestens 5 €, ist dasselbe bei Meinfernbus gratis, wenn man sich den Fahrpreis als Online-Gutschein (12 Monate gültig) gutschreiben lässt. Die Bedingungen findet man erst in der jeweiligen Einzelkritik des Anbieters und wenn ich mir die Platzierung der Anbieter anschaue, frage ich mich, ob dieses Kriterium überhaupt in die Endnote eingegangen ist. Ein deutlicher Hinweis wäre wünschenswert.
Ein Problem bei vielen Anbietern ist das Telefonieren der Busfahrer während der Fahrt: Einige nutzen dafür eine Freisprecheinrichtung, andere aber nicht. Hier sind die Anbieter gefragt, ihren Fahrern die entsprechende Technik zur Verfügung zu stellen

Coltaine01 am 12.11.2014 um 17:00 Uhr
Faltradtransport

Seit kurzem bietet meinfernbus.de den Transport von Falträdern nur noch zum Fahrradaufpreis an. Obwohl mein Faltrad zusamgeklappt, in einer Tasche sicher verstaut, nicht die Gepäckmaße übersteigt, wurde in allen Fernbussen ein Aufpreis in Höhe der Standardfahrradgebühr verlangt, wobei der Transport doch um einiges weniger Aufwand und Platz erfordert.
Da hat die Bahn noch etwas vorraus.