
Geht ein Gepäckstück auf einer Fernbusreise verloren, muss grundsätzlich das Busunternehmen dafür haften.
Der Fall: Auf der Fahrt von Dresden nach München hatte ein Busfahrer von MeinFernbus FlixBus den Koffer einer Frau im Gepäckraum verstaut. Zwischenstopps machte der Bus in Chemnitz und Regensburg. Bei der Ankunft in München fehlte der Koffer der Frau. Da das Unternehmen sich weigerte, das Gepäckstück zu ersetzen, klagte die Besitzerin.
MeinFernbus FlixBus muss nun Schadenersatz für den Verlust bezahlen. Das Amtsgericht München entschied, dass das Beförderungsentgelt in diesem Fall auch die Pflicht umfasst, das Gepäck des Fahrgasts zu transportieren – nicht nur ihn selbst (Az. 283 C 5956/15).
Das Unternehmen MeinFernbus FlixBus will seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht verändern, in denen es die Haftung für Gepäck stark einschränkt. Das Urteil habe keine Auswirkung auf die Zulässigkeit der Haftungsbegrenzung, da der Fahrer im beschriebenen Fall fahrlässig gehandelt habe. Er habe die Kofferraumklappen auf beiden Seiten des Busses geöffnet und sich vom Bus entfernt. Dies sei ein Einzelfall.
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