
Die Gepäckregeln der Fernbusanbieter sind meist großzügig. Sperrgepäck muss aber in der Regel angemeldet werden.
Kürzlich hat test den deutschen Fernbusmarkt unter die Lupe genommen und geprüft, wie Buchung, Service und Fahrt bei Flixbus & Co funktionieren. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch die Mitnahmebedingungen der Anbieter angesehen und abgefragt, wie es um die Barrierefreiheit steht und welche Regelungen für Gepäck, Kinderwagen und Rollstühle gelten. Ein Anbieter wollte unsere Fragen leider nicht beantworten.
Gepäck, Kinderwagen, Rollstühle
Der Fernbusmarkt hat sich in den letzten Monaten stark verändert. Von den sieben für unseren Test ausgewählten Anbietern bieten nur noch vier Fernfahrten an. Einst wichtige Unternehmen wie BerlinLinienbus oder Postbus haben ihren Betrieb weitgehend eingestellt. Bei den vier verbliebenen Anbietern haben wir mittels Anbieterbefragung und Webseiten-Check überprüft, wie es um die Barrierefreiheit steht und wie die Mitnahmebedingungen aussehen, etwa für Gepäck, Kinderwagen und Rollstühle. Die Ergebnisse zeigt unsere Tabelle. Eurolines hat auf unsere Anfrage leider nicht reagiert.
Großzügige Gepäckregeln
Mit oft zwei Freigepäckstücken sind die Busse im Vergleich zum Flugzeug großzügig. Fahrräder transportieren aber nur DeinBus und Flixbus, jeweils mit Voranmeldung und Kosten von neun Euro. Bei Eurolines sind die Angaben dazu widersprüchlich, die meisten Busse nehmen aber wohl keine Räder mit. Kinderwagen werden fast immer kostenlos transportiert, sie sollten aber faltbar sein (Tabelle).
Problem Barrierefreiheit
Ein noch längst nicht gelöstes Thema ist die Barrierefreiheit im Fernbusverkehr. Laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG, §42b) müssen ab 01.01.2016 neu zugelassene Fernbusse mindestens zwei Plätze für Rollstuhlnutzer bieten, ab 2020 gilt dies für alle Busse. Doch ist die Reise damit barrierefrei? Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bedeutet Barrierefreiheit, dass beispielsweise Fernbusse „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.
Nur wenige Busse mit Rollstuhlplätzen
Davon ist die Realität noch weit entfernt. Und das betrifft nicht nur die Busse, sondern auch die Busbahnhöfe und Haltestellen. Derzeit werden Schwerbehinderte/Rollstuhlfahrer zwar grundsätzlich befördert. Sie müssen sich für die Fahrt aber frühzeitig anmelden, und es werden meist nur faltbare Rollstühle mitgenommen. Busse mit Rollstuhlplätzen gibt es nur wenige.
Bundesverband hilft bei der Umsetzung
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat 2013 eine Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, an der sich Bushersteller, Fernlinienbus-Betreiber und Verbände der Behindertenselbsthilfe beteiligten. Ergebnis ist eine Broschüre, die allen Beteiligten im Fernlinienbusverkehr als Anregung und Anleitung dienen soll, wie Barrierefreiheit im Fahrzeug umgesetzt werden kann. Der BSK ist überzeugt: Barrierefreiheit in Fernbussen ist möglich. Eine Meldestelle soll die Umsetzung der Barrierefreiheit in Fernlinienbussen begleiten. Sie dient als Ansprechpartner für die verschiedenen Akteure. Dazu zählt beispielsweise die Beratung von Reisenden mit Behinderung, die Überprüfung der Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen durch Testfahrten sowie das Aufdecken von Missständen bei nicht barrierefreien Fernlinienbussen.
Kontakt: BSK Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse, Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin, Tel.: 0 30/8 14 52 68 53. www.bsk-ev.org
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