Mit einer Ferienwohnung können Besitzer nicht nur Geld verdienen, sondern auch Steuern sparen. Zwar müssen sie die Mieteinnahmen daraus versteuern. Im Gegenzug können sie aber Investitionen in das Ferienobjekt und Gebäudeabschreibungen davon abziehen. Doch Vorsicht: Wer das Domizil einige Zeit selbst zur Erholung nutzen möchte, muss gut planen. Denn das Finanzamt erwartet, dass die Ferienimmobilie über einen Zeitraum von 30 Jahren mindestens einen kleinen Gewinn bringt. Zu diesem Punkt ist jetzt eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (Az IX R 97/00) ergangen, von der Vermieter profitieren können.
test nennt aktuelle und vermieterfreundliche Urteile und erklärt die Details.
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