Ferienimmobilien

Unser Rat

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Informationen. Details zu den unterschiedlichen rechtlichen Kaufregeln in den verschiedenen Ländern und weitere Informationen bekommen Sie bei der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien (Tel. 07 61 /  5 50 12) und der BHW Bausparkasse (Tel. 0 180 2 / 06 02 50).

Beratung. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss von einem Rechtsanwalt oder ­Notar beraten. Einen solchen Fachmann finden Sie vor Ort in der Regel über das Branchenverzeichnis oder über Mundpropaganda. Von Deutschland aus können Sie den passenden Anwalt im Ausland auch mithilfe des Deutschen Anwaltvereins ­finden (Tel. 0 180 5 / 18 18 05, 12 Cent/Min.)

Eigentum. Lassen Sie sich das Eigentumsrecht des Verkäufers durch einen notariellen Kaufvertrag oder durch einen Eintrag im Grundbuch nachweisen. Schauen Sie im Grundbuch auch nach Belastungen (Hypothek, Grundschuld). Informieren Sie sich über Baulandqualität, Bebauungspläne und Miet- oder Pachtverträge.

Makler. Legen Sie vor dem Kauf vertraglich fest, wer den Makler bezahlt.

Sicherheiten. Wollen Sie bauen, dann verlangen Sie in jedem Fall Sicherheiten (Bankbürgschaft) vom Bauträger.

Strohmann. Kaufen Sie nicht über einen Strohmann. Sie haben sonst keine Sicherheiten.

Vertrag. Der Kaufvertrag gilt in vielen Ländern bereits ohne Beurkundung durch den Notar. Lassen Sie ihn daher vorher möglichst durch einen Anwalt prüfen.

Grundbuch. Bestehen Sie auf einer Eintragung ins Grundbuch.

Erbrecht. Informieren Sie sich über das örtliche Erbrecht. Nicht überall wird ein deutsches Testament anerkannt. Unter Umständen fällt im Ausland Erbschaftsteuer an, sie wird aber meist auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet.

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