Im Ausland stoßen deutsche Immobilienkäufer auf ungewohnte Gesetze und Praktiken. Hier sind die wichtigsten Regeln der beliebtesten Ferienländer. |
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Länder |
Regeln für den Kauf |
Spanien |
Das Eigentum geht bereits mit Abschluss eines privaten schriftlichen Vertrags auf den Käufer über. Die Form ist egal, es kann auch ein Schmierzettel sein. Es zählt nicht die Überschrift (z. B. Vorvertrag oder Option), sondern der Inhalt. Direkt am Meer kann Kauf oder Bau durch das Küstengesetz eingeschränkt sein. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Region etwa 6 bis 7 Prozent des Immobilienwerts. Zuzüglich Grundbuch- und Notarkosten kommen auf den Käufer etwa 8 bis 10 Prozent Nebenkosten zu. Spanien erkennt das deutsche Erbrecht an. Es ist also kein gesondertes Testament für die Immobilie nötig. |
Frankreich |
Der Kaufvertrag (oft auch Vorvertrag genannt) ist ohne den späteren notariellen Vertrag verbindlich. Oft verlangt der Verkäufer eine Anzahlung von 10 Prozent. Der Käufer hat ein siebentägiges Rücktrittsrecht. Tritt er danach vom Vertrag zurück, ist die Anzahlung verloren. Der Käufer kann den Notar innerhalb Frankreichs frei wählen. Die Kosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Abwicklung) betragen rund 10 Prozent. Dazu kommt noch eine Mehrwertsteuer von knapp 20 Prozent bei Neubauten und beim Kauf von Bauland. In Frankreich gilt für die Immobilie das französische Erbrecht, das die Blutsverwandten bevorzugt. Soll der Ehegatte erben, kann man diese Regelung durch die Gründung einer Gesellschaft umgehen (Beratung notwendig). |
Italien |
Der Kaufvertrag (Vorvertrag genannt) ist ohne den späteren notariellen Vertrag verbindlich und bewirkt den Eigentumsübergang. Der spätere notarielle Vertrag ist notwendig für die Eintragung ins Grundbuch. Vor dem Notarvertrag muss der Käufer bei der örtlich zuständigen Finanzdirektion eine persönliche Steuernummer beantragen. Üblich ist eine Anzahlung von 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises. Bricht der Käufer den Vertrag, verliert er die Anzahlung, bricht der Verkäufer den Vertrag, muss er sie in doppelter Höhe zurückzahlen. Die Grunderwerbsteuer beträgt bei einem Zweit- oder Ferienwohnsitz 10 Prozent des Kaufpreises plus 230 Euro Grundbuchkosten. Die Notarkosten betragen etwa zwischen 1 500 und 2 500 Euro. Italien erkennt das deutsche Erbrecht an. |
Österreich |
Der schriftliche Kaufvertrag gilt ohne notarielle Beurkundung. Wegen der „Enge des Siedlungsraums“ ist es aber für Ausländer schwierig, Immobilien zu kaufen. Da die Erwerbsvorschriften für jedes Bundesland unterschiedlich sind, ist die Information und Beratung vor Ort unverzichtbar. |
Türkei |
Ob Ausländer in Zukunft überhaupt noch Immobilien kaufen dürfen, ist nach einem aktuellen negativen Urteil des türkischen Verfassungsgerichts zurzeit unklar. Der Kaufvertrag muss nicht von einem Notar beurkundet werden. Das Eigentum geht aber erst mit der Grundbucheintragung auf den Käufer über. |
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