Ferienimmobilien

Ferienhäuser in den neuen EU-Ländern

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EU-Bürger dürfen in jedem Mitgliedsland Immobilien erwerben. Einige der neuen EU-Länder können aber in einer Übergangszeit bereits bestehende Einschränkungen beim Kauf von Zweitwohnungen aufrechterhalten. 

Länder

Beschränkungen beim Kauf

Estland, Lettland, Litauen, Slowakei

EU-Bürger können Ferienhäuser ohne Einschränkung erwerben.

Slowenien

Derzeit können EU-Bürger Ferienhäuser ohne Einschränkung erwerben. Bis 2011 darf Slowenien aber im Fall schwer wiegender Schwierigkeiten mit Genehmigung der EU-Kommission eine allgemeine Schutzklausel einführen, um seinen Immobilienmarkt anzupassen.

Polen, Ungarn, ­Zypern

Bis 2009 brauchen EU-Bürger eine Genehmigung des Innenmininisteriums ­(Polen), der regionalen Behörde (Ungarn) oder des Ministerrats (Zypern) zum Kauf von Ferienhäusern. In Polen ist die Genehmigung nicht erforderlich, wenn der Käufer seit vier Jahren im Land lebt oder das Haus als Hotel oder Ähnliches genutzt werden soll. Während die Genehmigung in Ungarn in der Regel unproblematisch innerhalb von zwei Monaten erteilt wird, kann das Verfahren in ­Zypern bis zu einem Jahr dauern.

Tschechische ­Republik

Bis 2009 dürfen EU-Bürger nur dann Ferienwohnungen kaufen, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben. Es reicht aus, wenn diese für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt wurde, der Zweck des Aufenthalts ist egal.

Alternativ dürfen EU-Bürger eine tschechische Gesellschaft gründen, die ihrerseits eine Ferienwohnung erwerben darf. Makler helfen bei der Gründung, die etwa ein Jahr dauern kann.

Malta

EU-Bürger dürfen nur mit Genehmigung des Finanzministeriums Wohnungen kaufen. Diese müssen einen Mindestwert haben (etwa 69 800 Euro für eine Wohnung) und dürfen nur vom Erwerber mit seiner Familie genutzt werden. Für denkmalgeschützte Häuser kann es Einschränkungen geben.

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