Ferienimmobilien Die zweite Heimat

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Ein Platz an der Sonne - am besten im eigenen Ferienhaus im Ausland. Laut einer Emnid-Umfrage träumen davon 71 Prozent der Deutschen. Wer seinen Traum verwirklichen will, sollte sich gut informieren und beraten lassen - und zwar bevor er die Immobilie kauft. Denn das passende Haus im Lieblingsland ist schnell gefunden - und in der Vorfreude oft ebenso schnell gekauft. Das kann teuer werden: Im Ausland unterscheidet sich Eigentums-, Kauf- und Erbrecht zum Teil erheblich von dem im Deutschland - selbst innerhalb der Europäischen Union. Finanztest sagt, worauf Sie beim Kauf Ihrer Ferienimmobilie achten sollten. Damit der Traum vom eigenen Ferienhaus nicht zum Alptraum wird.

Auswahl treffen

Das passende Haus im Lieblingsland können Touristen auf verschiedenen Wegen finden: von Deutschland aus über Makler, Bausparkassen oder auch das Internet. Vor Ort informieren Anzeigen in regionalen, auch deutschsprachigen Zeitungen, örtliche Makler oder Bekannte über Immobilienangebote. Ist das geeignete Objekt gefunden, heißt es Disziplin halten. Viele Käufer lassen sich von scheinbar günstigen Immobilienpreisen locken, vertrauen blind den Aussagen der Vermittler und unterschreiben überstürzt einen Kaufvertrag. Urlaubslaune und die Vorfreude auf die Traumvilla versetzen sie in eine Wird-schon-gut-gehen-Stimmung, Sprachprobleme und Zeitdruck tun ihr Übriges.

Beraten lassen

A und O bei Immobilienkäufen im Ausland: die umfassende Beratung durch Fachleute. Sie verhindert, dass Käufer über unbekannte Gesetze und ungewohnte Praktiken stolpern. So ist etwa in Spanien, Frankreich und Italien ein Immobilienkaufvertrag auch ohne Notar gültig und bindend. Selbst dann, wenn ihn der Verkäufer nur auf einen Zettel geschmiert hat. Sobald der Käufer unterschreibt, ist die Immobilie gekauft. Danach sollte der neue Besitzer den Kauf vor Ort immer im Grundbuch eintragen lassen. Das gilt auch für Länder, in denen der Eintrag freiwillig ist. Denn er schützt den Käufer einer Ferienimmobilie - etwa davor, dass der Verkäufer das Haus noch schnell mit einer Hypothek belastet oder ein zweites Mal verkauft.

Baurecht beachten

Ebenfalls wichtig: die baurechtlichen Aspekte einer Ferienimmobilie. Gerade in südlichen Ländern stehen viele Schwarzbauten. Potenzielle Käufer sollten sich daher bereits vor dem Kauf die Baugenehmigung zeigen lassen. Wenn sie fehlt und die örtliche Baubehörde ihr Fehlen nach dem Kauf ­bemerkt, hat der Käufer meist Papierkrieg und zusätzliche Kosten am Hals. Im schlimmsten Fall muss er sein Haus abreißen. Selbst für die Renovierung eines Hauses ist meist eine Genehmigung erforderlich. Auch sie sollte vor dem Kauf einer Immobilie vorliegen. Das gleiche gilt für einen geplanten Hausbau: Erst die Baugenehmigung einholen und dann das Grundstück kaufen. Bleiben zentrale Fragen während der Kaufverhandlungen ungeklärt, sollten Interessenten lieber rechtzeitig abspringen und auf die Immobilie verzichten.

Gesetze einhalten

Vorsicht geboten ist auch bei so genannten landesüblichen Praktiken. In Spanien und Italien etwa ist es durchaus üblich, im notariellen Kaufvertrag einen niedrigeren als den tatsächlichen Kaufpreis anzugeben. Das hilft, Grunderwerbsteuer zu sparen. Doch auch wenn Kenner der Materie berichten, dass die örtlichen Behörden diese Praxis stillschweigend dulden. Das ist Steuerhinterziehung und damit strafbar.

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