Egal ob Sommerferiencamp an der Ostsee oder eine Ski-Freizeit in den Alpen: Einige Dinge gehören immer ins Reisegepäck, wenn Kinder auf Reisen gehen. Was Sie außerdem vor einer Fahrt bedenken sollten, zeigt Ihnen die folgende Checkliste.
- Für den Notfall. Unbedingt die Krankenversicherungskarte und eine Kopie des Impfausweises einpacken. Überlegen Sie sich außerdem, wie und wann Sie selbst oder auch andere Verwandte im Notfall zu erreichen sind.
- Versicherungen. Die meisten Schadensfälle sind bereits mit der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen empfiehlt zudem eine Unfallversicherung für das Kind. Wird sie nur für die Fahrt abgeschlossen, kann das jedoch extra kosten: Für Ferienfahrten wird oft ein Risikoaufschlag fällig.
- Reiserücktritt. Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei vielen Anbietern im Reisepreis enthalten. Ist das nicht der Fall, dann informieren die Veranstalter oftmals auch über günstige Angebote. Sinnvoll ist es, ergänzend eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen, falls das Kind während der Fahrt krank wird oder daheim ein Notfall eintritt. Wird das Kind allerdings wegen schwerer Regelverstöße nach Hause geschickt, greift diese Versicherung in der Regel nicht. Die Eltern müssen dann die zusätzlichen Reisekosten selbst tragen und den anteiligen Reisepreis für die verfallenden Tage erhalten sie ebenfalls nicht zurück.
- Bei Auslandsreisen. Informieren Sie sich beim Reiseveranstalter, ob bestimmte Impfungen notwendig sind. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann sinnvoll sein. Geht die Reise ins außereuropäische Ausland, wird möglicherweise ein Reisepass benötigt. Dieser wird meist innerhalb von vier Wochen von Bürgerämtern ausgestellt.
- Betreuer informieren. Wenn ihr Kind Erkrankungen hat oder nachts einnässt, sollten die Betreuer darüber informiert werden. Ihr Kind muss sich dann nicht in einer unangenehmen Situation erklären und die Betreuer können besser auf bestimmtes Verhalten des Kindes oder in gewissen Momenten reagieren. Ähnliches gilt, wenn Ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss: Die Betreuer dürfen den Kindern keinerlei Medikamente verabreichen. Sie können die Kinder aber an die Einnahme erinnern. Ihr Kind sollte daher wissen, wann und wie viel es einnehmen muss.
- Vollmacht. Gerade bei Reisen ans Meer oder in See-Nähe benötigen schwimmfähige Kinder eine unterschriebene Bescheinigung von ihren Eltern, dass Sie schwimmen können und ins Wasser dürfen. Ab einem bestimmten Alter sind auch kurze Ausflüge ohne Betreuer möglich. Auch hierfür brauchen die Kinder oder Jugendlichen eine Erlaubnis der Eltern. Fragen Sie vorher beim Reiseveranstalter nach, ob und für was Bescheinigungen erforderlich werden.
- Taschengeld. Manche Reiseveranstalter sprechen Empfehlungen aus. Daran sollten sich Eltern halten, damit unter den Kindern keine Konkurrenz entsteht. Oftmals verwalten aber die Betreuer das Taschengeld und geben bei Bedarf bestimmte Beträge heraus.
- Heimweh. Vor allem bei Kindern, die das erste Mal allein unterwegs sind, kann Heimweh an den ersten Tagen normal sein. Sprechen Sie mit Ihrem Kind vor der Abfahrt über das Gefühl. Als Vorbereitung können auch kurze Übungsreisen dienen: Ein Wochenende bei Verwandten oder eine Nacht bei Freunden der Kinder helfen dem Kind sich an die Situation ohne Eltern zu gewöhnen. Während der Fahrt kann das Lieblingskuscheltier schon helfen, abends im nicht-heimischen Bett zur Ruhe zu finden. Eltern sollten zudem jederzeit für das Kind erreichbar sein. Selber sollten Sie allerdings nur in Notfällen anrufen.
- Nicht ins Gepäck. Für alle Fahrten gilt: Keine Waffen, Zigaretten, Drogen, alkoholischen Getränke oder Speisen. Einige Reiseveranstalter bitten auch darum, Handys und elektronische Spielgeräte ebenso wie wertvolle Gegenstände oder Kleidung nicht mit auf Reisen zu geben. Das soll Diebstahl und Konkurrenz unter den Kindern vorbeugen.
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- Betroffene eines Flugausfalls können einen zeitnahen Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises fordern. In bestimmten Fällen haben sie Anspruch auf Entschädigung.
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