Fens­terrahmen Schrauben erlaubt

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Mieter dürfen in einen Fens­terrahmen Löcher bohren, wenn es anders nicht möglich ist, Gardinen anzubringen. Das ist häufig bei Dach­schrägen­fens­tern der Fall. In Schlaf- oder Kinder­zimmern, wo ein Verdunkeln üblich und erforderlich ist, gehört die Montage von Vorhängen zum vertrags­gemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Mieter braucht dafür keine Genehmigung des Vermieters und muss ihn auch nicht vorher informieren. Allerdings ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, beim Auszug die Löcher fachgerecht zu verschließen (Amts­gericht Bremen, Az. 6 C 285/14).

Tipp: Was der Vermieter darf – und was nicht, steht in unseren FAQ Mietrecht.

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