Mieter dürfen in einen Fensterrahmen Löcher bohren, wenn es anders nicht möglich ist, Gardinen anzubringen. Das ist häufig bei Dachschrägenfenstern der Fall. In Schlaf- oder Kinderzimmern, wo ein Verdunkeln üblich und erforderlich ist, gehört die Montage von Vorhängen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Der Mieter braucht dafür keine Genehmigung des Vermieters und muss ihn auch nicht vorher informieren. Allerdings ist er auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, beim Auszug die Löcher fachgerecht zu verschließen (Amtsgericht Bremen, Az. 6 C 285/14).
Tipp: Was der Vermieter darf – und was nicht, steht in unseren FAQ Mietrecht.
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- Was darf im Mietvertrag stehen? Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Wir liefern Antworten.
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- In fast jedem Mietvertrag steht: Renovieren ist Sache der Mieter. Doch die Klauseln über Schönheitsreparaturen sind oft unwirksam. Beispiel: das „Streichen der Fenster“.
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- Auffahrunfall, Flugverspätung oder Mieterhöhung: Internetanbieter und Schlichtungsstellen helfen dabei, Recht zu bekommen. test.de nimmt wichtige Angebote unter die Lupe.
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