Kohlekraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Straßenverkehr – all das verdreckt die Luft. Kamine, Staubsauger und Laserdrucker können sie auch in Innenräumen belasten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt: Jedes Jahr sterben weltweit etwa sieben Millionen Menschen an den Folgen von Luftverschmutzung. In Europa koste das Problem 279 000 Menschen pro Jahr das Leben. test.de nennt Gegenmaßnahmen, die jeder ergreifen kann.
Kleine Partikel, großer Schaden
Der gesundheitsschädlichste Teil der Luftverschmutzung ist laut WHO der Feinstaub. Das sind winzige – weniger als 10 Mikrometer kleine – Partikel von Ruß, Rauch, Schmutz, Staub oder auch Flüssigkeiten, die tief in den menschlichen Organismus eindringen und dort Schaden anrichten können. Als besonders belastend gelten ultrafeine PM2,5-Partikel. Die Abkürzung steht für das englische „Particulate Matter“, die 2,5 gibt an, dass die Teilchen kleiner als 2,5 Mikrometer sind. Sie können über die Lungenbläschen bis in die Blutbahn gelangen und sich so im ganzen Körper verteilen. So lassen sich nicht nur viele Atemwegsinfekte und Fälle von Lungenkrebs, sondern auch Herzerkrankungen und Schlaganfälle auf Luftverschmutzung zurückführen. Sieben Millionen Menschen sterben jährlich an deren Folgen, die meisten davon – 4,3 Millionen – durch Feinstaubbelastung in Innenräumen, etwa im eigenen Haushalt oder am Arbeitsplatz.
Feinstaubübeltäter: Zigaretten, Staubsauger, Kopierer
Rauchen ist der größte Feinstaubverursacher im Innenraum, betont das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt Helmholtz Zentrum München in seinem Fachinformationsdienst. Weitere Übeltäter: brennende Kerzen, Staubsauger mit undichten oder schlechten Filtern sowie Heizungen und Öfen mit offener Flamme. In Büroräumen können Kopierer und Laserdrucker zur Feinstaubbelastung beitragen.
Was kann ich gegen Feinstaub im Innenbereich tun?
- Das Helmholz Zentrum München hat eine Liste von Maßnahmen zusammengestellt, um die Feinstaubbelastung im eigenen Heim zu reduzieren. Wichtigste Maßnahme: nicht in Wohnung oder Haus rauchen. So ließe sich die Partikel-Anzahl teils bis zu 95 Prozent senken.
- Weiter schlägt das Institut vor, Staubsauger-Modelle mit Hepa-Filtern zu nutzen. Eine absolute Garantie für ein sehr gutes Staubrückhaltevermögen – also wie gut ein Staubsauger den eingesaugten Dreck bei sich behält – ist so ein Filter aber nicht. Sehr gute Staubsauer können auch ohne Hepa-Filter für weniger Feinstaub sorgen. (siehe Produktfinder Staubsauger)
- Studien des Umweltbundesamtes (UBA) belegen unter anderem, dass die Nutzung von Pumpsprühflaschen weniger Partikel freisetzt als Spraydosen. Verbraucher können darauf etwa beim Kauf von Deo, Möbelpflegespray oder Bad- und Küchenreiniger achten.
- Das Stadtgesundheitsamt Frankfurt wies nach, dass regelmäßige, gründliche Reinigung und Lüftung etwa von Klassenräumen die Feinstaubbelastung deutlich senken kann.
- In Bettdecken kann sich schädlicher Feinstaub sammeln, zum Ausschütteln sollten sie deshalb immer aus dem Fenster gehalten werden. Auch beim Putzen kann Durchzug gegen den aufgewirbelten Feinstaub helfen.
- Wer in Wohnung oder Haus mit einem Kamin oder Holzofen heizt, sollte nur abgelagertes, unbehandeltes Holz nutzen, rät das UBA. Bei dieser Heizmethode ist es wichtig, regelmäßig zu lüften.
- Es gilt: Was Energie spart, sorgt auch meist für eine geringere Feinstaubbelastung. Es kann also auch schon helfen, energiesparende Geräte zu nutzen, stets niedrige Leistung einzustellen und Geräte vollständig auszuschalten oder auszustöpseln, wenn sie nicht genutzt werden.
- Auch energiesparende Heizmethoden können Feinstaub einsparen, etwa mit Erdgas betriebene Brennkessel.
Etliche deutsche Städte überschreiten Feinstaub-Grenzwerte
3,7 Millionen Menschen sterben jährlich an den Folgen der Luftverschmutzung im Außenbereich. Die Umweltzonen in vielen deutschen Städten, in denen nur emissionsarme Autos mit grüner Plakette fahren dürfen, haben wenig daran geändert: Der Straßenverkehr ist nach wie vor stark. Das UBA sieht ihn als einen der Hauptverursacher von zu hoher Feinstaubbelastung im Außenbereich, gefolgt von landwirtschaftlicher Tierhaltung. Im April dieses Jahres hat die Behörde vor hoher Feinstaubbelastung in ostdeutschen Städten gewarnt. Berlin, Frankfurt (Oder), Leipzig und Halle an der Saale lägen am Limit. Nur an 35 Tagen im Jahr darf der EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten werden – alle drei Städte liegen bereits bei mindestens 30 Tagen. Spitzenreiter ist seit Jahren die Stadt Stuttgart. An der Messstelle Am Neckartor lag die Belastung schon zu Jahresmitte 2014 an über 40 Tagen oberhalb des Grenzwertes, 2013 waren es am Jahresende 82 Tage. Insgesamt 13 von 450 deutschen Messstationen zeigten im letzten Jahr eine Überschreitung an. Die aktuellen Stände sind im Internet für alle deutschen Messstationen auf der Seite des Umweltbundesamtes abrufbar.
Was kann ich gegen Feinstaub im Außenbereich tun?
Die WHO sieht die Verantwortung zur Verringerung der Feinstaubbelastung in erster Linie bei den Regierungen. Das UBA empfiehlt zusätzlich Maßnahmen für Otto Normalverbraucher. Wer einen Beitrag zu Feinstaubverringerung leisten möchte soll etwa:
- darauf verzichten, im eigenen Garten Laub und Holz zu verbrennen.
- das eigene Auto nicht nur alleine nutzen, sondern zum Beispiel Fahrgemeinschaften bilden.
- mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren oder sich auch einmal zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Weg machen.
- bei PKW-Fahrten die Fahrtgeschwindigkeit reduzieren.
- auf einen geringen Kraftstoffverbrauch und Feinstaubausstoß beim eigenen Wagen achten.
- Dieselfahrzeuge nur dann kaufen, wenn sie mit Partikel- und Stickoxidfiltern der Euro 6-Norm ausgestattet sind.
- alte Fahrzeuge mit einem effektiven Filtersystem nachrüsten.
- Kamine nur nutzen, wenn eine Vorrichtung zur Abgasreinigung vorhanden ist. Holzöfen können mit Staubfiltern nachgerüstet werden.
Was tut die Regierung?
Jeder Mitgliedsstaat der EU ist dazu verpflichtet Aktionspläne aufzustellen, wenn die Feinstaubwerte in seinen Städten geltende Grenzwerte überschreiten. In Deutschland ist wiederum jedes Bundesland für seine eigenes Grenzüberschreitungen verantwortlich. In den meisten Fällen erarbeiten die Landesumweltämter eine gemeinsame Strategie mit den betroffenen Städten oder Kommunen. Gemeinsam können sie etwa zeitlich begrenze Fahrverbote beschließen oder den Betrieb von Industrieanlagen einschränken, um die Feinstaubbelastung zu senken.
Das empfehlen Experten
Die Experten des Umweltbundesamts schlagen aktuell ein Verbot von Baumaschinen ohne Rußfilter oder ein Durchfahrverbot für LKW vor. Technische Normen, wie zum Beispiel die Abgashöchstmenge von Autos und LKW, legen hingegen EU oder Bund fest. Nur wenn es entsprechende Vorgaben gibt, können diese auch auf lokaler Ebene zur Verbesserung der Luftreinheit durchgesetzt werden.
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- Die einen preisen das Dampfen als harmlose Alternative zum Rauchen. Die anderen warnen vor unbekannten Gesundheitsgefahren der E-Zigaretten. Fakt ist: E-Zigaretten...
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- Wer den Blutdruck kontrolliert, braucht ein Gerät, das genaue Werte liefert. Von 17 Blutdruckmessgeräten sind sieben gut: sechs für den Oberarm, nur eins fürs Handgelenk.
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- Schnarchen nervt, ist aber meist harmlos. Setzt die Atmung aus, wird es dagegen gefährlich. Lästiger Lärm oder lebensbedrohliche Schlafapnoe: Beides ist behandelbar.
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Hinterm Haus, das neue schwarze Rohr bläst schon seit dem Morgen, gegenüber muss auch der neue Kamin geheizt werden. Der Gestank hat eine harte Sprache, mit Holzschutzmittel versetztes Balkenholz. Der Nebel hält die Dreckwolken richtig unten.
Der neue Holzvergaserkessel in der Nachbarschaft, ist gerade „explodiert“ und taucht seine Umgebung in eine ätzende Rauchwolke.
Unser Grundstück liegt unter einer dicken Smogwolke. Aber die Holzheizer haben es schön gemütlich, zum Nulltarif. Und ein reines Gewissen, werden sie doch überall als Klimaschützer hofiert!
Im Sommer qualmen Feuerkörbe, Schalen, Tonnen, weiß ich nicht alles was....Alles, was weg muss, verschwindet im gemütlichen Lagerfeuer!
Wir haben wieder Ruß, wie zu DDR-Zeiten auf den Fensterbänken!
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, kann so wie es gedruckt ist, in den nächst besten Kamin fliegen. Gesetze, die nicht kontrolliert werden, sind nichts wert!
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus zeitlichen Gründen keine Einzelberatung durchführen können. Fragen zur Belüftung und zu Möglichkeiten der Verringerung von Feinstaub im Innenraum mittels Filtern beantwortet der Bürgerservice des Umweltbundesamtes. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an buergerservice@uba.de und formulieren Sie Ihr Anliegen bitte möglichst präzise. Ihre Anfrage wird dann an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet und bearbeitet. (aci)