
Eingabefehler, etwa durch einen Mausklick, können Steuerzahler und Finanzamt Jahre später noch korrigieren.
Ein Mann muss nach Jahren 2 400 Euro Steuern nachzahlen. Dabei hatte er damals alles richtig gemacht – und Einkünfte aus zwei Jobs angegeben. Doch der zuständige Finanzbeamte hatte nicht aufgepasst und nur einen Job in die elektronische Steuerdatenbank eingegeben. Pech für den Steuerzahler: Er kommt nun wohl um die Nachzahlung nicht herum. Es sei denn, das Revisionsverfahren ist erfolgreich.
Zwei Jobs angegeben, nur einer eingegeben
Für einen Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen schien es zunächst so, als hätte er Glück gehabt: Obwohl er 2013 Einkünfte aus zwei Jobs hatte und die gemeinsame Veranlagung mit seiner Ehefrau eigentlich zu einer Steuerforderung hätte führen müssen, wollte das Finanzamt keinen Cent von ihm. Ein Fehler, wie sich erst Jahre später herausstellte. Im Februar 2016 bekam der Mann einen geänderten Bescheid: Er solle nun knapp 2 400 Euro nachzahlen, damals habe das Finanzamt durch einen Eingabefehler einen Job übersehen.
Elster ist schuld
Das Finanzgericht Düsseldorf fand heraus, wie es zu diesem Fehler gekommen war (Az. 10 K 1715/16 E). Am Ende scheint es so, als wäre ein Beamter einfach schusselig gewesen. Verantwortlich machte das Finanzamt aber jemand anderen: Elster – die elektronische Steuerdatenbank, die alles einfacher machen soll. Vielen ist gar nicht klar: Selbst wer auf Papier seine Steuer erklärt, ist von den Daten in der Datenbank abhängig – denn diesen vertrauen die Finanzbeamten. Fest steht heute: Der Steuerzahler hatte gar nichts falsch gemacht und in seine Anlage N den kompletten Lohn korrekt eingetragen. Der Beamte hatte einfach zu schnell geklickt.
Kontrolle ist besser
Es kam kein Warnsignal, als der Finanzbeamte die elektronischen Lohndaten aus der Datenbank übernahm. Dass der zweite Arbeitgeber noch nichts übermittelt hatte, fiel ihm nicht auf. Dass er dadurch nur 1 685 Euro Lohn berücksichtigte, obwohl auf dem Papier vor ihm 18 403 Euro eingetragen waren – es wunderte ihn nicht. Das fiel seinen Kollegen erst mit den folgenden Steuererklärungen auf. Sie änderten kurzerhand den alten Bescheid und schickten ihn mit der Nachforderung von 2 404 Euro raus. Zu Recht, entschied das Finanzgericht, letztlich sei es ein bloßer Eingabefehler gewesen – unabhängig davon, wessen Schuld es letztlich war. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, solche Fälle sollten seiner Meinung nach grundsätzlich einmal geklärt werden, schließlich werde die Steuer zunehmend elektronisch erfasst.
Tipp: Prüfen Sie immer, ob in Ihrem Steuerbescheid alle Daten so aufgeführt werden, wie Sie diese eingetragen haben. Viele Fehler dürfen nämlich beide Seiten korrigieren.