Das Land Berlin darf einen wegen Betrugsversuchs zu einer Geldstrafe verurteilten Lehramtsbewerber ablehnen. Er fuhr schwarz S-Bahn und legte bei einer Kontrolle einen gefälschten Fahrschein vor. Ihm fehle die erforderliche charakterliche Eignung (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az. 2 Sa 122/17).