So haben wir getestet
Im Test: 12 exemplarisch ausgewählte, kosmetische Fanartikel in den Deutschlandfarben, darunter 7-mal Schminke und 5-mal Klebe-Tattoos. Eingekauft haben wir die Produkte im Mai 2016; sie mussten bis zum 17. Mai 2016 im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft bereits im stationären oder im Online-Handel erhältlich sein. Die Preise entsprechen den von uns bezahlten Einkaufspreisen.
Schadstoffe
Im Labor prüften wir die Schminke und die Tattoos auf Stoffe, die laut EU-Kosmetik-Verordnung verboten sind, in den untersuchten Produkten nicht eingesetzt werden dürfen und/oder gesundheitliche Relevanz besitzen. Das Urteil Schadstoffe konnte nicht besser sein als das jeweils schlechteste Einzelurteil.
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe): Wir bestimmten die Gehalte der PAK in Schminke und Tattoos mittels GC-MS in Anlehnung an die Vorgaben der GS-Spezifikation AfPS GS 2014:01 PAK.
Weichmacher (Phthalate): In Schminke und Tattoos prüften wir auf ausgewählte, in kosmetischen Mitteln verbotene, sowie auf als CMR-Stoffe eingestufte Phthalate mittels GC-MS nach Lösemittelextraktion in Anlehnung an DIN EN ISO 18856. CMR (zu deutsch KMR) ist die Abkürzung für kanzerogen (krebserregend), mutagen (erbgutverändernd) und reproduktionstoxisch (fortpflanzungsschädigend).
Mineralölbestandteile (Mosh und Moah): In Schminke prüften wir mittels online gekoppelter HPLC-GC-FID, ob und gegebenenfalls in welcher Konzentration die Produkte bestimmte Bestandteile von Mineralölen enthielten, nämlich aromatische und gesättigte Mineralöl-Kohlenwasserstoffe, Moah und Mosh. Bei positivem Moah-Befund erfolgte eine Absicherung der Ergebnisse durch GCxGC-TOF/MS. Hierdurch wurden zusätzliche Informationen über die Strukturen der Moah gewonnen.
Farbstoffe: Wir untersuchten, welche Farbstoffe in der Schminke und den Tattoos eingesetzt wurden. Die Prüfung umfasste ausgewählte Farbstoffe, die typischerweise in den untersuchten Produkten verwendet werden. Darüber hinaus prüften wir, ob generell für kosmetische Produkte verbotene oder in Schminke und Tattoos nicht erlaubte Farbstoffe verwendet wurden. Die Farbstoffuntersuchung erfolgte mittels LC-DAD nach Extraktion mit organischem Lösemittel. Einzeln gefärbte Bestandteile wurden separat untersucht.
Schwermetalle/Anorganische Schadstoffe: In Schminke und Tattoos analysierten wir den Gehalt an Antimon, Arsen, Barium, Blei, Kadmium, Chrom, Nickel und Quecksilber. Die Prüfung erfolgte mittels ICP-MS nach Druckaufschluss in Anlehnung an DIN EN 15763:2010–04. Der Aufschluss erfolgte nach DIN EN 13805:2014-12 (Druckaufschluss mit Säure).
Flüchtige Verbindungen: Die Tattoos wurden halbquantitativ auf flüchtige Verbindungen (z. B. Rückstände von Lösemitteln) mittels GC-MS nach Extraktion gescreent. Bei auffälligen Befunden wurden die Gehalte der Substanzen quantitativ mittels GC-MS bestimmt.
Nonylphenol: In Tattoos bestimmten wir den Gehalt von Nonylphenol mittels GC-MS nach Lösemittelextraktion in Anlehnung an DIN EN ISO 18857–1.
Freies Formaldehyd: In Schminke und Tattoos bestimmten wir den Gehalt des freien Formaldehyds mit Nachsäulenderivatisierung in Anlehnung an K 84.00–7 der ASU.