Viele Eltern glauben, ein Familientarif einer Versicherung schützt auch die Kinder bedingungslos. Das gilt für die Krankenversicherung, ist aber bei der Privathaftpflichtpolice oft ein Irrtum. Denn für Schäden durch Kleinkinder kommt längst nicht jede Versicherung auf.
Slogan täuscht
Die Öffentliche Versicherung Bremen (ÖVB) und die Versicherungsgruppe Hannover (VGH) werben – wie viele Privathaftpflichtversicherer – mit dem „Schutz für die ganze Familie“. Doch der Slogan täuscht. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten Familientarife von Privathaftpflichtversicherern oft nicht bei Schäden durch kleine Kinder. Zerkratzt eine Fünfjährige beispielsweise beim Skateboardfahren aus Versehen das parkende Auto des Nachbarn, zahlen viele Versicherer nicht.
Deliktunfähige Kinder
In Deutschland gelten Kinder erst ab sieben Jahren als deliktfähig, im rollenden Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Erst dann müssen sie haften. So steht es im Gesetz und das machen sich viele Haftpflichtversicherer zunutze: Wo kein Schuldiger, da auch keine Zahlungsverpflichtung. Nur wenn die Eltern verantwortlich sind, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, springen die Versicherer immer ein. Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Gerade mit kleinen Kindern passieren die Schäden oft im Freundeskreis. Da ist es Eltern besonders peinlich, wenn der Versicherer nicht einspringt. Nicht selten zahlen sie selbst, auch wenn sie das nicht müssten.
Kinder mitversichert
Es gibt aber auch Familientarife, in denen deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Dazu gehören zum Beispiel die Tarife XL und XXL der Interrisk und der Komfort- und Premium-Tarif der Arag. Andere Versicherer wie HanseMerkur und die Medien-Versicherung schließen deliktunfähige Kinder mit ein, fordern aber eine Selbstbeteiligung. Die liegt meistens zwischen 100 und 300 Euro. Entscheidend bei all diesen Tarifen ist die Deckungssumme. Einige Versicherer haften bei Schäden durch deliktunfähige Kinder nur bis zu 5 000 Euro. Das ist wenig, wenn ein Mensch verletzt wurde. Gute Tarife schützen bis mindestens 30 000 Euro. (Günstige Angebote finden Sie in unserem Haftpflichtversicherungs-Vergleich).
Krankenversicherung gilt immer
Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen hat den Vorteil, dass Kinder – in der Regel bis zum 25. Lebensjahr – beitragsfrei mitversichert sind. Immer wieder geht es jedoch um die Frage, ob die Familie diesen Schutz überhaupt bekommt. Möglich ist die Familienversicherung immer, wenn beide Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Anders sind die Regeln, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Dann kommt ein Familientarif nur infrage, wenn der privat versicherte Elternteil weniger verdient als sein gesetzlich versicherter Ehepartner.
Weitere Familientarife
In den Familientarifen der Hausrat-, Rechtsschutz-, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung sind kleine Kinder kein Problem. Hier wird es kniffelig, wenn die Kinder Geld verdienen, volljährig werden oder ausziehen. Dazu mehr im nächsten Heft.
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@useid: Unter www.test.de/haftpflicht finden Sie unseren aktuellen Test von Privathaftpflicht-Familientarifen. In der Tabelle können Sie bequem die Bedingungen vergleichen - auch Arag und Huk Coburg sind mit dabei.
Ich finde keine Möglichkeit 2 mir bekannte Haftpflicht-Versicherungen direkt zu vergleichen, Z B Arag und Huk Coburg