Familien­tarife Haft­pflicht Kleine Kinder gehen extra

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Viele Eltern glauben, ein Familien­tarif einer Versicherung schützt auch die Kinder bedingungs­los. Das gilt für die Kranken­versicherung, ist aber bei der Privat­haft­pflicht­police oft ein Irrtum. Denn für Schäden durch Klein­kinder kommt längst nicht jede Versicherung auf.

Slogan täuscht

Die Öffent­liche Versicherung Bremen (ÖVB) und die Versicherungs­gruppe Hannover (VGH) werben – wie viele Privathaft­pflicht­versicherer – mit dem „Schutz für die ganze Familie“. Doch der Slogan täuscht. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung leisten Familien­tarife von Privathaft­pflicht­versicherern oft nicht bei Schäden durch kleine Kinder. Zerkratzt eine Fünf­jährige beispiels­weise beim Skate­board­fahren aus Versehen das parkende Auto des Nach­barn, zahlen viele Versicherer nicht.

Delikt­unfähige Kinder

In Deutsch­land gelten Kinder erst ab sieben Jahren als delikt­fähig, im rollenden Straßenverkehr sogar erst ab zehn Jahren. Erst dann müssen sie haften. So steht es im Gesetz und das machen sich viele Haft­pflicht­versicherer zunutze: Wo kein Schuldiger, da auch keine Zahlungs­verpflichtung. Nur wenn die Eltern verantwort­lich sind, weil sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben, springen die Versicherer immer ein. Ansonsten bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Gerade mit kleinen Kindern passieren die Schäden oft im Freundes­kreis. Da ist es Eltern besonders peinlich, wenn der Versicherer nicht einspringt. Nicht selten zahlen sie selbst, auch wenn sie das nicht müssten.

Kinder mitversichert

Es gibt aber auch Familien­tarife, in denen delikt­unfähige Kinder mitversichert sind. Dazu gehören zum Beispiel die Tarife XL und XXL der Interrisk und der Komfort- und Premium-Tarif der Arag. Andere Versicherer wie HanseMerkur und die Medien-Versicherung schließen delikt­unfähige Kinder mit ein, fordern aber eine Selbst­beteiligung. Die liegt meistens zwischen 100 und 300 Euro. Entscheidend bei all diesen Tarifen ist die Deckungs­summe. Einige Versicherer haften bei Schäden durch delikt­unfähige Kinder nur bis zu 5 000 Euro. Das ist wenig, wenn ein Mensch verletzt wurde. Gute Tarife schützen bis mindestens 30 000 Euro. (Güns­tige Angebote finden Sie in unserem Haftpflichtversicherungs-Vergleich).

Kranken­versicherung gilt immer

Die Familien­versicherung der gesetzlichen Krankenkassen hat den Vorteil, dass Kinder – in der Regel bis zum 25. Lebens­jahr – beitrags­frei mitversichert sind. Immer wieder geht es jedoch um die Frage, ob die Familie diesen Schutz über­haupt bekommt. Möglich ist die Familien­versicherung immer, wenn beide Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Anders sind die Regeln, wenn ein Eltern­teil privat versichert ist. Dann kommt ein Familien­tarif nur infrage, wenn der privat versicherte Eltern­teil weniger verdient als sein gesetzlich versicherter Ehepartner.

Weitere Familien­tarife

In den Familien­tarifen der Hausrat-, Rechts­schutz-, Reise­rücktritts- und Reisekranken­versicherung sind kleine Kinder kein Problem. Hier wird es kniffelig, wenn die Kinder Geld verdienen, voll­jährig werden oder ausziehen. Dazu mehr im nächsten Heft.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 05.09.2012 um 13:02 Uhr
Versicherungsvergleich

@useid: Unter www.test.de/haftpflicht finden Sie unseren aktuellen Test von Privathaftpflicht-Familientarifen. In der Tabelle können Sie bequem die Bedingungen vergleichen - auch Arag und Huk Coburg sind mit dabei.

useid am 04.09.2012 um 21:17 Uhr
Versicherungsvergleich

Ich finde keine Möglichkeit 2 mir bekannte Haftpflicht-Versicherungen direkt zu vergleichen, Z B Arag und Huk Coburg