Das neue Familienrecht, demzufolge unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten können, ist verfassungsgemäß. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Streit zwischen zwei Eltern entschieden (Az. XII ZB 3/00).
Eine Mutter hatte dem Vater ihres Kindes nach einer Trennung die Zustimmung zur so genannten Sorgeerklärung und damit das gemeinsame Sorgerecht verweigert. Das Erziehungsrecht blieb damit wie vom Gesetz vorgesehen allein bei der Mutter. Das gemeinsame Sorgerecht hätte dagegen per Gesetz gegolten, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes bereits verheiratet gewesen wären.
Die Bundesrichter hielten diese Ungleichbehandlung zu Lasten unverheirateter Väter für verfassungsgemäß. Da Mütter mit der Geburt des Kindes die Hauptverantwortung für das Kind trügen, sei zunächst ihnen allein das Sorgerecht zuzusprechen und das Recht zu gewähren, über eine Beteiligung des Vaters zu entscheiden.
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