Verändert ein Ehepartner nach einer Trennung und während der Abwesenheit des anderen eigenmächtig die Ehewohnung, kann das Familiengericht dem anderen die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen.
Frau und Sohn waren auf Kur
In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall tauschte der Ehemann ohne Absprachen mit seiner Frau das Schloss der Eingangstür aus. Außerdem entfernte er mehrere Steckdosenabdeckungen. Währenddessen waren Frau und Sohn auf einer Mutter-Kind-Kur.
Besonderer Härtefall
Das Verhalten des Ehemannes führe dazu, dass ein weiteres Zusammenwohnen für den Partner unerträglich geworden sei, urteilte das Gericht. Dies sei ein besonderer Härtefall, der es rechtfertige, der Ehefrau die alleinige Nutzung der Wohnung zuzusprechen. Die Ehefrau müsse befürchten, dass ihr Mann weitere Veränderungen vornehmen werde, ohne sie mit ihr vorher zu besprechen.
Gericht: Auszug schafft Klarheit
Eine räumliche Trennung sei auch erforderlich, um das Kind aus den Streitigkeiten der Eltern herauszuhalten. Der Auszug des Vaters schaffe Klarheit für das Kind (Az. II-6 UF 42/16).