Familien­recht Mutter darf von Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

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Die genetische Mutter eines von einer Leihmutter in der Ukraine ausgetragenen Kindes kann nach deutschem Recht nicht als leibliche Mutter einge­tragen werden. So hatte der Bundes­gerichts­hof am 20. März 2019 geur­teilt. (Az. XII ZB 530/17). Die genetische Mutter darf ihr Kind aber adoptieren, entschied jetzt das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main (Az. 1 UF 71/18).

Leihmutter aus der Ukraine

Die deutschen Eheleute waren mithilfe einer ukrai­nischen Leihmutter im Dezember 2015 genetisch Eltern geworden, nachdem der Leihmutter die mit dem Sperma des Ehemannes befruchtete Eispende der Ehefrau einge­setzt worden war. Im Januar 2016 meldeten sie ihr Kind nach der Rück­kehr in Deutsch­land beim Standes­amt an. Mutter und Vater wurden als Eltern einge­tragen.

Es gilt deutsches Recht

Dass das Kind von einer Leihmutter ausgetragen worden war, kam erst später heraus. Darauf­hin trug das Standes­amt die Leihmutter als leibliche Mutter ein. Dagegen klagten die Eltern – erfolg­los. Da das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutsch­land hat, gilt deutsches Recht. In der Ukraine ist Leihmutterschaft erlaubt, in Deutsch­land nicht.

Kein verbotener Kinder­handel

Um auch recht­lich Mutter sein zu können, muss die genetische Mutter das Kind adoptieren. Der Vater gab dafür eine Vater­schafts­erklärung ab, die Mutter beantragte mit Einverständnis der Leihmutter die Adoption. Das Ober­landes­gericht Frank­furt am Main hat nun zugunsten der genetischen Mutter entschieden. Es gebe eine klare Trennung zwischen der Vermitt­lung von Adoptionen und Leihmüttern. Das Verbot der Leihmutterschaft dürfe nicht zulasten eines Kindes gehen. Der Schutz der Familie und das Kindes­wohl geböten es, die Adoption zuzu­lassen. Verbotener Kinder­handel liege hier nicht vor. Den hatte zuvor das Amts­gericht Frank­furt am Main angeführt und gegen die Mutter entschieden.

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LottaMotta am 31.01.2021 um 07:52 Uhr
unsere Gesetzgebung

Es ist doch jedem klar, dass wir als Menschen einfach auch scheitern, ist halt menschlich, wir haben einfach auch ein 'Recht' auf Fehler, aber muss man die denn mit allen negativen Konsequenzen zum Maßstab machen?
Ich weiß aber, dass es Heilung gibt, wenn man sie sucht, aber möglicherweise muss man sie sich auch vorstellen können.
Die Kinder leiden doch nicht an Gesetzgebung sondern am Familienverfall, mangelnder Geborgenheit, mangelnder Sicherheit was sich dann in ADHS u.a. äußert, und nicht an dem, wie sie gezeugt werden, hierzu ein Beispiel: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/leihmutterschaft-in-der-ukraine-15340864.html

LottaMotta am 08.01.2021 um 08:03 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Helen2200 am 20.11.2020 um 14:43 Uhr
Gesetz

Vor kurzem habe ich ein ukrainisches Gesetz über Leihmutterschaft gefunden, das ins Deutsche übersetzt wurde. Sehr nützliche Informationen, ich rate allen, die an diesem Thema interessiert sind, sie zu lesen. https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf

Pealotte am 07.09.2020 um 08:08 Uhr
Kinderwunsch

Man kann bei jeder Frau den Kinderwunsch verstehen und jeder Frau das Recht auf Mutterschaft zugestehen, egal im welchen Alter, sogar wenn sie sowas riskiert, um Mutter zu werden: *. Eine durchschnittliche Frau wünscht sich eine Familie. Sie traut sich nicht, diese zu gründen, weil sie dann nicht mehr so viel arbeiten kann und riskiert, in Armut zu fallen. Ich finde diese Angst absolut nachvollziehbar. In Ö stellen Kinder für Frauen nach wie vor das größte Armutsrisiko dar. Auch ein Grund, warum Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes immer älter sind.

*Link vom Moderator gelöscht

MelusineApfelsine am 07.01.2020 um 08:41 Uhr
Recht auf Vaterschaft

Wie steht es in solchen Fällen mit dem Recht auf Vaterschaft? Die Frage ist in mir aufgekommen, nachdem ich zufällig auf die Geschichte gestoßen bin: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/leihmutterschaft-in-der-ukraine-15340864.html
Wenn man Elternschaft überhaupt aufsplitten möchte.
Und ansonsten: Sind Männer hier im ähnlichen Nachteil wie Frauen wenn es darum geht, das Recht ganz allein durchzusetzen. Und den Nachteil der Gebärunfähigkeit gleicht - rein rechnerisch - das größere Zeitfenster wieder aus.