- Kindergeld. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten Sie für Ihr Kind oder Pflegekind maximal bis zum 27. Geburtstag 154 Euro, ab dem 4. Kind 179 Euro monatlich. Die Regelung gilt vorerst bis Ende 2006. Derzeit wird diskutiert, den Anspruch nur noch bis zum 25. Geburtstag zuzulassen.
- Antrag. Sie beantragen Kindergeld bei der örtlichen Familienkasse. Formulare erhalten Sie dort oder unter www.bzst.bund.de oder www.formulare-bfinv.de.
- Grenzbetrag. Sind Ihre Kinder 18 Jahre oder älter, erhalten Sie nur noch dann Kindergeld, wenn deren Einkünfte und Bezüge höchstens 7 680 Euro im Jahr betragen. Oft zeigt sich erst am Jahresende, dass hohe Werbungskosten den Betrag ausreichend verringern und Sie weiterhin Anrecht auf Kindergeld haben. Ihr Anrecht endet spätestens zum 27. Geburtstag.
- Kopien. Kopieren Sie jeden Schriftwechsel mit der Behörde. So behalten Sie den Überblick.
- Hilfe. Haben Sie Probleme mit dem Kindergeldantrag, lassen Sie sich beraten. Lohnsteuerhilfevereine etwa helfen in der Regel preiswert weiter. Für einen Beitrag von rund 100 Euro pro Jahr erhalten Sie nicht nur Hilfe beim Kindergeldantrag, sondern auch für alle Aspekte rund um die Steuerklärung, bis hin zum Einspruch und zur Klage.
- Einspruch. Lehnt die Familienkasse das Kindergeld ab, können Sie binnen eines Monats kostenlos Einspruch einlegen. Ein Musterbrief der Stiftung Warentest hilft Ihnen dabei. Ist in ähnlicher Sache ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, verweisen Sie darauf. Beantragen Sie bis zur Entscheidung das Ruhen des Verfahren. Sie finden alle anhängigen Verfahren unter www.bundesfinanzhof.de.
- Klage. Lehnt die Kasse den Einspruch ab, können Sie innerhalb eines Monats eine Änderung beantragen. Der Einspruch ist kostenlos. Hilft das nicht, müssen Sie vor Ablauf des Monats Klage beim Finanzgericht einreichen.
- Kosten. Eine Klage vor dem Finanzgericht kostet Gebühren. Zunächst müssen Sie einen Vorschuss zahlen - mindestens 220 Euro. Das Finanzgericht entscheidet in seinem Urteil auch darüber, wer von den Beteiligten die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Gewinnen Sie mit Ihrer Klage, muss die Familienkasse für die gesamten Kosten des Verfahrens aufkommen.
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- Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
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- Ein-Eltern-Familien erhalten doppelt so viel Entlastung wie früher. Das mildert meist nur einen Teil ihrer finanziellen Last.
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- Viele haben ein Recht auf Teilzeit. Bei Abgaben, Steuern und Rente ist einiges zu beachten. Unser Rechner zeigt, wie sich eine Reduzierung für Sie aufs Netto auswirkt.
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Ich habe wie die letztem Jahre auch Kindergeld beantragt, jedes mal musste ich einen Bogen zum Job Center geben, die das ausfüllen mussten.
Nun gut, ich gehe natürlich davon aus, das das Job Center das alles richtig ausfüllt, da ich ja nicht die einzige bin und die tausende davon ausfüllen müssen.
Letztes Jahr 2018 wieder und der Herr beim Job Center schickte wie immer den Beleg zu den ich nun zur Kindergeldkasse senden musste.Nichts neues also für mich.
Kindergeld bewilligte das Kindergeld darauf hin weiter.
So und nun nach 1 Jahr fällt denen auf, das wir das Kindergeld zu unrecht erhalten haben, da das Job Center den Antrag falsch ausgefüllt hat. Klasse
Aufgefallen ist denen das weil im neuen Antrag meine Tochter eine schulische Ausbildung macht.
Nun fordern die von mir über 2 tausend Euro zurück, da der Fehler beim ausfüllen vom Job Center erst nach knapp 1 Jahr entdeckt wurde.
ich legte Einspruch ein und er wurde abgelehnt.
Was läuft hier verkehrt ?
8 Wochen warte ich schon auf Bearbeitung. Letzte Woche wurde mir dreist ins Gesicht gelogen,das es Anfang der Woche bearbeitet würde.Anfang der Woche sollte es Mitte der Woche auf dem Konto sein und heute wurde mir mitgeteilt das es noch gar nicht bearbeitet wurde und sie jetzt NOCHMAL 10 Tage Zeit zum bearbeiten haben,zum 3x.die erste hat sogar einfach aufgelegt.der ganze Verein besteht nur aus lug und trug und der eine weiß nicht was der andere macht.um da zu arbeiten braucht man sicherlich nicht mal einen Schulabschluss
@SamiF: Leider sind uns lange Bearbeitungszeiten auch aufgefallen. Wenn Ihnen unsere Tipps nicht helfen, dann schauen Sie mal im Netzt unter Sozialberatung und suchen Sie sich eine Stelle in Ihrer Nähe aus. (AK)
Ich wohnte bis Ende März 2017 bei einer Pflegefamilie, musste mit Beginn des 19. Lebensjahres dort ausziehen und wohne seitdem bei Verwandten. habe alle Unterstützungsanträge gestellt, auch Kindergeld und warte seit 5 Monaten auf die Bewilligung des KG. Ich habe einen Abzweigungsantrag gestellt weil mein Vater unbekannt und meine Mutter ALG II bezieht, drogenabhängig und unbekannt in Köln lebt. Ich habe das Gefühl, das ist reine Schikane von der Familienkasse. Die melden sich weder auf Emails, Post und auch nicht auf Androhung juristischer Schritte. Hat jemand Ahnung, ob das Erfolg hat oder was ich noch machen kann? Ohne KG kann ich keine Wohnung anmieten und auch kein Bundesausbildungsförderung beantragen. Ich befinde mich übrigens in einer Ausbildung. ich freue mich auf jeden Tipp.
2015 haben wir Kindergeld beantragt und sollten ein amtsärztliches Gutachten beibringen, es dauerte aber ein halbes Jahr, bis wir endlich einen Termin beim Amtsarzt bekamen. Ich habe dann das Gutachten nachgereicht und sollte einen neuen formellen Antrag auf Kindergeld abgeben. Dann wurde eine Feststellung des GdB , ein ärztliches Gutachten usw. verlangt, wir haben alles eingereicht. Trotzdem wurde das Kindergeld abgelehnt. Ich habe Widerspruch eingereicht. Nun bekam ich ein Schreiben mein Widerspruch ist eingegangen und begründet. Mit gleicher Post bekomme ich von der gleichen Sachbearbeiterin ein Schreiben ich solle den GdB nachweisen und der Facharzt solle bestätigen wie lange die Erkrankung dauert. Eine psychische Erkrankung kann man nicht in eine Zeitspanne abgrenzen. In der Tat das Finanzamt hat mir weil ich Anspruch auf Kindergeld habe, das Kindergeld im LST Jahresausgleich angerechnet. Seit einem Jahr und 4 Monaten kämpfe ich nun mit der Familienkasse, es ist eine Schande.