Familienkassen

Unser Rat

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Kindergeld. Für Ihr Kind oder Pflegekind gibt es – so die Regelung bis Ende 2006– bis zum 27. Geburtstag 154 Euro (ab dem 4. Kind 179 Euro) monatlich. Das Kindergeld beantragen Sie bei der örtlichen Familienkasse. Formulare erhalten Sie dort oder unter www.bzst.bund.de, Stichworte „Kindergeld“ und „Kindergeldberechtigte“.

Grenzbetrag. Für Kinder ab 18 Jahren gibt es Kindergeld, wenn ihre Einkünfte und Bezüge 7 680 Euro im Jahr nicht übersteigen. Oft zeigt sich erst am Jahresende, dass sie den Betrag wegen hoher Werbungskosten einhalten.

Kopien. Damit Sie den Überblick behalten, sollten Sie von jedem Schriftwechsel mit der Behörde Kopien machen.

Hilfe. Haben Sie Probleme mit dem Kindergeldantrag, sollten Sie sich an einen steuerlichen Berater wenden. Preiswert beraten die Lohnsteuerhilfevereine. Im Beitrag von rund 105 Euro pro Jahr sind Beratung, Einspruch, Klage und Hilfe bei der Steuererklärung inklusive.

Einspruch. Lehnt die Familienkasse das Kindergeld ab, können Sie binnen eines Monats kostenlos Einspruch einlegen (siehe „Musterbrief“). Ist in ähnlicher Sache ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, verweisen Sie darauf und beantragen bis zur Entscheidung Ruhen des Verfahren. Die Verfahren finden Sie unter www.bundesfinanzhof.de.

Klage. Lehnt die Kasse den Einspruch ab, können Sie innerhalb eines Monats eine Änderung beantragen. Hilft das nicht, müssen Sie vor Ablauf des Monats Klage beim Finanzgericht einreichen.

Kosten. Erst die Klage vor dem Finanzgericht kostet mindestens 220 Euro Vorschuss. Hat die Behörde zu Unrecht abgelehnt, muss sie die Kosten erstatten.

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Sandra068 am 17.12.2019 um 14:57 Uhr
Es ist eine bodenlose Frechheit

Ich habe wie die letztem Jahre auch Kindergeld beantragt, jedes mal musste ich einen Bogen zum Job Center geben, die das ausfüllen mussten.
Nun gut, ich gehe natürlich davon aus, das das Job Center das alles richtig ausfüllt, da ich ja nicht die einzige bin und die tausende davon ausfüllen müssen.
Letztes Jahr 2018 wieder und der Herr beim Job Center schickte wie immer den Beleg zu den ich nun zur Kindergeldkasse senden musste.Nichts neues also für mich.
Kindergeld bewilligte das Kindergeld darauf hin weiter.
So und nun nach 1 Jahr fällt denen auf, das wir das Kindergeld zu unrecht erhalten haben, da das Job Center den Antrag falsch ausgefüllt hat. Klasse
Aufgefallen ist denen das weil im neuen Antrag meine Tochter eine schulische Ausbildung macht.
Nun fordern die von mir über 2 tausend Euro zurück, da der Fehler beim ausfüllen vom Job Center erst nach knapp 1 Jahr entdeckt wurde.
ich legte Einspruch ein und er wurde abgelehnt.
Was läuft hier verkehrt ?

AC1907 am 23.10.2019 um 11:02 Uhr
Familienkasse -das allerletzte

8 Wochen warte ich schon auf Bearbeitung. Letzte Woche wurde mir dreist ins Gesicht gelogen,das es Anfang der Woche bearbeitet würde.Anfang der Woche sollte es Mitte der Woche auf dem Konto sein und heute wurde mir mitgeteilt das es noch gar nicht bearbeitet wurde und sie jetzt NOCHMAL 10 Tage Zeit zum bearbeiten haben,zum 3x.die erste hat sogar einfach aufgelegt.der ganze Verein besteht nur aus lug und trug und der eine weiß nicht was der andere macht.um da zu arbeiten braucht man sicherlich nicht mal einen Schulabschluss

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.08.2017 um 15:49 Uhr
Warten auf KG wegen Abzweigungsantrag

@SamiF: Leider sind uns lange Bearbeitungszeiten auch aufgefallen. Wenn Ihnen unsere Tipps nicht helfen, dann schauen Sie mal im Netzt unter Sozialberatung und suchen Sie sich eine Stelle in Ihrer Nähe aus. (AK)

SamiF am 15.08.2017 um 18:01 Uhr
Warten auf KG wegen Abzweigungsantrag

Ich wohnte bis Ende März 2017 bei einer Pflegefamilie, musste mit Beginn des 19. Lebensjahres dort ausziehen und wohne seitdem bei Verwandten. habe alle Unterstützungsanträge gestellt, auch Kindergeld und warte seit 5 Monaten auf die Bewilligung des KG. Ich habe einen Abzweigungsantrag gestellt weil mein Vater unbekannt und meine Mutter ALG II bezieht, drogenabhängig und unbekannt in Köln lebt. Ich habe das Gefühl, das ist reine Schikane von der Familienkasse. Die melden sich weder auf Emails, Post und auch nicht auf Androhung juristischer Schritte. Hat jemand Ahnung, ob das Erfolg hat oder was ich noch machen kann? Ohne KG kann ich keine Wohnung anmieten und auch kein Bundesausbildungsförderung beantragen. Ich befinde mich übrigens in einer Ausbildung. ich freue mich auf jeden Tipp.

ärger am 24.04.2017 um 15:05 Uhr
Kindergeld für ein behindertes , volljähriges Kind

2015 haben wir Kindergeld beantragt und sollten ein amtsärztliches Gutachten beibringen, es dauerte aber ein halbes Jahr, bis wir endlich einen Termin beim Amtsarzt bekamen. Ich habe dann das Gutachten nachgereicht und sollte einen neuen formellen Antrag auf Kindergeld abgeben. Dann wurde eine Feststellung des GdB , ein ärztliches Gutachten usw. verlangt, wir haben alles eingereicht. Trotzdem wurde das Kindergeld abgelehnt. Ich habe Widerspruch eingereicht. Nun bekam ich ein Schreiben mein Widerspruch ist eingegangen und begründet. Mit gleicher Post bekomme ich von der gleichen Sachbearbeiterin ein Schreiben ich solle den GdB nachweisen und der Facharzt solle bestätigen wie lange die Erkrankung dauert. Eine psychische Erkrankung kann man nicht in eine Zeitspanne abgrenzen. In der Tat das Finanzamt hat mir weil ich Anspruch auf Kindergeld habe, das Kindergeld im LST Jahresausgleich angerechnet. Seit einem Jahr und 4 Monaten kämpfe ich nun mit der Familienkasse, es ist eine Schande.