Viele Familienkassen arbeiten bürokratisch, langsam und unwillig - wenn es um Kindergeldanträge für erwachsene Kinder geht. Das zeigte eine bundesweite Stichprobe der Stiftung Warentest. Sie hat die Bearbeitung von 121 Anträgen auf Kindergeld bei 37 Familienkassen verfolgt, davon 88 Anträge für Kinder über 18 Jahre. Im Schnitt viereinhalb Monate mussten die Eltern auf das Kindergeld für ihre erwachsenen Kinder warten, bis die Familienkassen es auszahlten. Im Höchstfall betrug die Wartezeit sogar mehr als viereinhalb Jahre. Und das, obwohl allen 88 Antragstellern, das Geld monatlich zustand. Einige mussten erst Widerspruch bei der Kasse einlegen oder ihr Recht sogar einklagen. Finanztest sagt, wie Eltern ihren berechtigten Anspruch auf Kindergeld durchsetzen.
Expertenrat kann helfen
Die Stichprobe hat außerdem gezeigt, dass sich viele Eltern von dem komplizierten Kindergeld-Recht überfordert fühlten. Schon die Formulare sind kniffelig: So füllten viele Eltern etwa die Zeilen zu den Werbungskosten falsch aus - zu ihrem Nachteil. Die Familienkassen halfen in solchen Fällen oft nicht weiter. Im Gegenteil, häufig sorgten sie für zusätzliche Unklarheit: Erst ließen sie Antragsteller wochenlang auf ihre Antwort warten und schickten ihnen dann Briefe in unverständlicher Behördensprache. Oft erteilten sie Auskünfte, die nicht weiterhalfen oder verlangten Belege, die bereits vorlagen. Wer in solch einer Situation nicht mehr weiter weiß, kann sich Unterstützung von Experten holen, etwa den Mitarbeitern eines Lohnsteuerhilfevereins. Sie können den Schriftverkehr übernehmen und im Ernstfall vor dem Finanzgericht klagen. Hinzu kommt: Familienkassen reagierten nach Einschalten von Experten oft schneller, manchmal entfielen sogar Klagen.
Wer Kindergeld erhält
Der Anspruch auf Kindergeld ist rechtlich geregelt. Leider nicht endgültig. Viele Rechtsfragen klären erst die Gerichte. Allein beim Bundesfinanzhof sind derzeit mehr als 170 Verfahren anhängig. Eltern, bei denen die Sachlage einem laufenden Prozess ähnelt, können sich unter Hinweis auf das Aktenzeichen per Einspruch einklinken. Fällt das Urteil für sie positiv aus, muss die Familienkasse den Bescheid ändern. Bis es soweit ist, können sich Eltern über das aktuell gültige Kindergeld-Recht anhand der folgenden Checkliste informieren:
- Anspruchszeit. Bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie für Ihr Kind oder Pflegekind grundsätzlich Kindergeld. Anschließend müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. Ihr Kind muss
- zwischen 18 und 21 Jahre alt und arbeitssuchend sein oder
- zwischen 18 und 27 Jahren sein und eine Ausbildung machen oder mangels Stelle seine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können. Oder Ihr Kind absolviert ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, einen Freiwilligendienst oder das EU-Programm „Jugend“.
Tipp: Streicht die Kasse das Geld, obwohl Ihr Kind während der Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, legen Sie Einspruch ein. Hierzu entscheidet der Bundesfinanzhof (Az. III R 46/05).
- Überbrückungszeiten. Bis zu vier Monate zählen als Kindergeldmonate, wenn sie zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegen oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehr- oder Zivildienst oder einem freiwilligen ökologischen Jahr.
- Zivildienst oder Wehrdienst. In dieser Zeit erhalten Sie kein Kindergeld.
- Einkünfte und Bezüge. Ab dem 18. Geburtstag entfällt das Kindergeld, wenn Ihr Kind im Jahr mehr als 7 680 Euro Einkünfte (zum Beispiel Ausbildungsgehalt minus Werbungskosten) und Bezüge (zum Beispiel Bafög) hat. Wird Ihr Kind erst im Laufe des Jahres 18 Jahre alt, verringert sich die Höchstsumme anteilig.
Tipp: Arbeitet Ihr Kind bis zum Beginn der Ausbildung in einem Vollzeitjob, zählt der Verdienst aus dieser sowieso kindergeldlosen Zeit bei der Kindergeldrechnung für die anderen Monate nicht mit. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. III R 67/04).
- Ausgaben. Vom Ausbildungsgehalt können Sie ohne Nachweis die Arbeitnehmerpauschale von 920 Euro oder nachgewiesene höhere Werbungskosten zum Beispiel für Heimfahrten und Arbeitsmittel abziehen. Bafög und andere steuerfreie Bezüge kürzen Sie um 180 Euro Kostenpauschale sowie um ausbildungsbedingte Kosten wie Studiengebühren und Kosten für Heimfahrten.
- Heimfahrten. Bei auswärtiger Ausbildung zählen auch die Kosten für Heimfahrten. Allerdings nur dann, wenn Ihr Kind den Lebensmittelpunkt am Heimatort behält - etwa weil dort seine Freunde leben. Der Lebensmittelpunkt ist belegt, wenn es im Schnitt zweimal im Monat nach Hause fährt. Dann können Sie pauschal je Entfernungskilometer 30 Cent vom Einkommen abziehen.
Tipp: Fährt Ihr Kind wegen der weiten Entfernung seltener nach Hause, sollten Sie gegenüber der Familienkasse anders argumentieren. War Ihr Kind einschließlich Ferien mindestens 48 Tage im Jahr in der Heimatwohnung, war er genauso viele Tage zu Hause wie derjenige, der zweimal im Monat ein Wochenende dort verbringt.
- Beiträge zur Sozialversicherung. Azubis können ihren Anteil der Sozialabgaben vom Einkommen abziehen, da ihnen das Geld nicht zur Verfügung steht (Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 167/02). Darunter fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Tipp: Ob bei Studenten oder Beamten Krankenversicherungsbeiträge die Einkünfte mindern, ist noch offen. Das Niedersächsische Finanzgericht meinte ja (Az. 2 K 477/04). Jetzt muss der Bundesfinanzhof urteilen (Az. III R 72/05). Lehnt Ihre Familienkasse ab, legen Sie unter Hinweis auf das Aktenzeichen Einspruch ein.
- Kapitalerträge. Zinsen und Dividenden zählen beim Einkommen mit. Allerdings können Sie Werbungskosten oder 51 Euro Werbungskostenpauschale abziehen.
Mustertext: So legen Sie Einspruch ein
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Ich habe wie die letztem Jahre auch Kindergeld beantragt, jedes mal musste ich einen Bogen zum Job Center geben, die das ausfüllen mussten.
Nun gut, ich gehe natürlich davon aus, das das Job Center das alles richtig ausfüllt, da ich ja nicht die einzige bin und die tausende davon ausfüllen müssen.
Letztes Jahr 2018 wieder und der Herr beim Job Center schickte wie immer den Beleg zu den ich nun zur Kindergeldkasse senden musste.Nichts neues also für mich.
Kindergeld bewilligte das Kindergeld darauf hin weiter.
So und nun nach 1 Jahr fällt denen auf, das wir das Kindergeld zu unrecht erhalten haben, da das Job Center den Antrag falsch ausgefüllt hat. Klasse
Aufgefallen ist denen das weil im neuen Antrag meine Tochter eine schulische Ausbildung macht.
Nun fordern die von mir über 2 tausend Euro zurück, da der Fehler beim ausfüllen vom Job Center erst nach knapp 1 Jahr entdeckt wurde.
ich legte Einspruch ein und er wurde abgelehnt.
Was läuft hier verkehrt ?
8 Wochen warte ich schon auf Bearbeitung. Letzte Woche wurde mir dreist ins Gesicht gelogen,das es Anfang der Woche bearbeitet würde.Anfang der Woche sollte es Mitte der Woche auf dem Konto sein und heute wurde mir mitgeteilt das es noch gar nicht bearbeitet wurde und sie jetzt NOCHMAL 10 Tage Zeit zum bearbeiten haben,zum 3x.die erste hat sogar einfach aufgelegt.der ganze Verein besteht nur aus lug und trug und der eine weiß nicht was der andere macht.um da zu arbeiten braucht man sicherlich nicht mal einen Schulabschluss
@SamiF: Leider sind uns lange Bearbeitungszeiten auch aufgefallen. Wenn Ihnen unsere Tipps nicht helfen, dann schauen Sie mal im Netzt unter Sozialberatung und suchen Sie sich eine Stelle in Ihrer Nähe aus. (AK)
Ich wohnte bis Ende März 2017 bei einer Pflegefamilie, musste mit Beginn des 19. Lebensjahres dort ausziehen und wohne seitdem bei Verwandten. habe alle Unterstützungsanträge gestellt, auch Kindergeld und warte seit 5 Monaten auf die Bewilligung des KG. Ich habe einen Abzweigungsantrag gestellt weil mein Vater unbekannt und meine Mutter ALG II bezieht, drogenabhängig und unbekannt in Köln lebt. Ich habe das Gefühl, das ist reine Schikane von der Familienkasse. Die melden sich weder auf Emails, Post und auch nicht auf Androhung juristischer Schritte. Hat jemand Ahnung, ob das Erfolg hat oder was ich noch machen kann? Ohne KG kann ich keine Wohnung anmieten und auch kein Bundesausbildungsförderung beantragen. Ich befinde mich übrigens in einer Ausbildung. ich freue mich auf jeden Tipp.
2015 haben wir Kindergeld beantragt und sollten ein amtsärztliches Gutachten beibringen, es dauerte aber ein halbes Jahr, bis wir endlich einen Termin beim Amtsarzt bekamen. Ich habe dann das Gutachten nachgereicht und sollte einen neuen formellen Antrag auf Kindergeld abgeben. Dann wurde eine Feststellung des GdB , ein ärztliches Gutachten usw. verlangt, wir haben alles eingereicht. Trotzdem wurde das Kindergeld abgelehnt. Ich habe Widerspruch eingereicht. Nun bekam ich ein Schreiben mein Widerspruch ist eingegangen und begründet. Mit gleicher Post bekomme ich von der gleichen Sachbearbeiterin ein Schreiben ich solle den GdB nachweisen und der Facharzt solle bestätigen wie lange die Erkrankung dauert. Eine psychische Erkrankung kann man nicht in eine Zeitspanne abgrenzen. In der Tat das Finanzamt hat mir weil ich Anspruch auf Kindergeld habe, das Kindergeld im LST Jahresausgleich angerechnet. Seit einem Jahr und 4 Monaten kämpfe ich nun mit der Familienkasse, es ist eine Schande.