Familie und Beruf

Unser Rat

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Planen. Über­legen Sie, wie Sie Ihre Arbeits­zeit flexibel gestalten können. Besprechen Sie mit Ihrem Chef Teil­zeit, Job­sharing, Home­office (Tele­arbeit) oder Gleit­zeit. Über­legen Sie vor dem Gespräch, welche Einwände er haben könnte und wie Sie sie entkräften können. Notieren Sie seine Argumente für einen eventuellen Streit vor Gericht.

Teil­zeit. Als Angestellter haben Sie einen gericht­lich durch­setz­baren Anspruch auf Teil­zeit. Sie müssen aber bereits mehr als sechs Monate angestellt sein und Ihre Firma muss mehr als 15 Mitarbeiter haben.

Beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag auf Teil­zeit spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeit­geber ein.

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