Unser Rat
Planen. Überlegen Sie, wie Sie Ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können. Besprechen Sie mit Ihrem Chef Teilzeit, Jobsharing, Homeoffice (Telearbeit) oder Gleitzeit. Überlegen Sie vor dem Gespräch, welche Einwände er haben könnte und wie Sie sie entkräften können. Notieren Sie seine Argumente für einen eventuellen Streit vor Gericht.
Teilzeit. Als Angestellter haben Sie einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Teilzeit. Sie müssen aber bereits mehr als sechs Monate angestellt sein und Ihre Firma muss mehr als 15 Mitarbeiter haben.
Beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag auf Teilzeit spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ein.
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