
Abschleppen. Die Kosten müssen sich im Rahmen halten. © ddp images / A. Nowack
Als Falschparker abgeschleppt zu werden, ist teuer – oft zu teuer. Einige gewerbliche Abschleppdienste nehmen zu hohe Preise. Sie dürfen nur das Ortsübliche verlangen, hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 229/13) kürzlich entschieden. Doch wie viel ist das?
Behörden verlangen weniger
Die Preise variieren regional, vor allem aber je nach Abschleppdienst. Behörden verlangen fürs Abschleppen oft weniger als private Unternehmen. In Berlin beispielsweise kostet es bei den Verkehrsbetrieben 97 Euro, bei der Polizei 136 Euro.
Überhöhte Preise bei Privaten
Viele Supermärkte lassen ihre Parkplätze von Firmen überwachen, die das Abschleppen veranlassen. Die Parkräume KG beispielsweise betreut nach eigenen Angaben 3 000 Objekte. Einige dieser Firmen schreiben zu hohe Rechnungen. 635 Euro sollte eine Frau zahlen, deren VW abgeschleppt wurde. Das Amtsgericht München kürzte dies auf 345 Euro (Az. 472 C 8222/18). Mehr zum Gebaren der Parkräume KG in unserer Meldung Abschleppen auf Privatparkplätzen.
Was ist ortsüblich?
Das Gericht konnte nicht sicher feststellen, was ortsüblich ist. Dafür gebe es in München keinen ausreichenden Markt. Daher schätzte es die Kosten: auf 274 Euro plus 15 Prozent für Sonntags- oder Nachtarbeit, zusammen 315 Euro. Zudem ließ es 30 Euro für zwei Tage Standzeit zu. Diese Werte liegen eher am oberen Ende. Viele Gerichte bleiben darunter. 175 Euro fand das Landgericht München I vor einigen Jahren angemessen, das Amtsgericht Berlin-Köpenick 130 Euro.
Auto als Pfand
Einige Firmen wollen auch ungerechtfertigte Kosten eintreiben, etwa Pauschalen für Parkwächter oder Halterermittlung. Sich dagegen zu wehren, ist oft schwierig, weil der Abschlepper ein Zurückbehaltungsrecht hat. Er muss das Auto erst herausrücken, wenn die Rechnung bezahlt ist.
Tipps: Wenn Sie das Auto sofort brauchen, bleibt nur, gleich zu zahlen. Behalten Sie sich schriftlich oder vor Zeugen vor, Geld zurückzufordern. Wenn ein oder zwei Tage Zeit sind: Hinterlegen Sie das Geld beim Amtsgericht. Dort füllen Sie ein Formular mit den Firmendaten aus. Wenn Sie den Bescheid über die Hinterlegung dem Abschleppdienst vorlegen, muss er sagen, wo der Wagen steht. Stimmen Sie nur der Auszahlung des Betrags zu, den Sie angemessen finden. Dann muss die Firma überlegen, ob sie den Rest einklagt.
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