Falsch­parken Gericht deckelt Abschlepp­kosten

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Falsch­parken - Gericht deckelt Abschlepp­kosten

Abschleppen. Die Kosten müssen sich im Rahmen halten. © ddp images / A. Nowack

Als Falsch­parker abge­schleppt zu werden, ist teuer – oft zu teuer. Einige gewerb­liche Abschlepp­dienste nehmen zu hohe Preise. Sie dürfen nur das Orts­übliche verlangen, hat der Bundes­gerichts­hof (Az. V ZR 229/13) kürzlich entschieden. Doch wie viel ist das?

Behörden verlangen weniger

Die Preise variieren regional, vor allem aber je nach Abschlepp­dienst. Behörden verlangen fürs Abschleppen oft weniger als private Unternehmen. In Berlin beispiels­weise kostet es bei den Verkehrs­betrieben 97 Euro, bei der Polizei 136 Euro.

Über­höhte Preise bei Privaten

Viele Supermärkte lassen ihre Park­plätze von Firmen über­wachen, die das Abschleppen veranlassen. Die Park­räume KG beispiels­weise betreut nach eigenen Angaben 3 000 Objekte. Einige dieser Firmen schreiben zu hohe Rechnungen. 635 Euro sollte eine Frau zahlen, deren VW abge­schleppt wurde. Das Amts­gericht München kürzte dies auf 345 Euro (Az. 472 C 8222/18). Mehr zum Gebaren der Park­räume KG in unserer Meldung Abschleppen auf Privatparkplätzen.

Was ist orts­üblich?

Das Gericht konnte nicht sicher fest­stellen, was orts­üblich ist. Dafür gebe es in München keinen ausreichenden Markt. Daher schätzte es die Kosten: auf 274 Euro plus 15 Prozent für Sonn­tags- oder Nacht­arbeit, zusammen 315 Euro. Zudem ließ es 30 Euro für zwei Tage Stand­zeit zu. Diese Werte liegen eher am oberen Ende. Viele Gerichte bleiben darunter. 175 Euro fand das Land­gericht München I vor einigen Jahren angemessen, das Amts­gericht Berlin-Köpenick 130 Euro.

Auto als Pfand

Einige Firmen wollen auch ungerecht­fertigte Kosten eintreiben, etwa Pauschalen für Park­wächter oder Halter­ermitt­lung. Sich dagegen zu wehren, ist oft schwierig, weil der Abschlepper ein Zurück­behaltungs­recht hat. Er muss das Auto erst heraus­rücken, wenn die Rechnung bezahlt ist.

Tipps: Wenn Sie das Auto sofort brauchen, bleibt nur, gleich zu zahlen. Behalten Sie sich schriftlich oder vor Zeugen vor, Geld zurück­zufordern. Wenn ein oder zwei Tage Zeit sind: Hinterlegen Sie das Geld beim Amts­gericht. Dort füllen Sie ein Formular mit den Firmen­daten aus. Wenn Sie den Bescheid über die Hinterlegung dem Abschlepp­dienst vorlegen, muss er sagen, wo der Wagen steht. Stimmen Sie nur der Auszahlung des Betrags zu, den Sie angemessen finden. Dann muss die Firma über­legen, ob sie den Rest einklagt.

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