Schufa-Daten prüfen
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist die größte deutsche Auskunftei. Das Privatunternehmen speichert Finanzdaten und handelt damit. Es hat Daten von fast 68 Millionen Privatmenschen, die sie von rund 9 500 Vertragspartnern erhält, zum Beispiel von Banken, Versandhändlern und Energieversorgern. Diese melden an die Schufa zum Beispiel Girokonten, Kreditkarten, Kredite und Verträge. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen von der Schufa auf Anforderung Aussagen über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und über deren Zahlungsverhalten.
Bei einer negativen Auskunft, wie einer offenen Zahlungsforderung, einer Pfändung oder Insolvenz reagieren sie: Sie kündigen den Dispokredit, fordern den Kauf auf Vorkasse oder verweigern den Stromvertrag. Laut Schufa haben rund 9 Prozent der Verbraucher im Schufa-Bestand mindestens einen negativen Vermerk. Wichtig ist, dass die gesammelten Daten richtig sind, denn Fehler haben teils gravierende Folgen, wie der Fall von Isa Kraft zeigt.
Bürger haben Anspruch auf Eigenauskunft
Auf eine Eigenauskunft hat jeder Bürger laut Datenschutz-Grundverordnung Anspruch. Sie muss einmal im Jahr kostenlos sein (siehe unser Special Die Schufa-Daten checken). Jeder hat auch das Recht auf Korrektur falscher Daten. Dazu sagt die Schufa: Hinweisen von Verbrauchern gehe man umgehend nach. Ebenso habe jedes Unternehmen, das von der Schufa Informationen beziehe, die Pflicht, „Meldungen im Rahmen der eigenen Qualitätssicherung zu prüfen“. Das scheint im Fall Kraft gehörig danebengegangen zu sein.