
Das Landgericht Frankfurt/Main hat die Postbank und ihre Tochtergesellschaften BHW Bausparkasse und BHW-Immobilien GmbH dazu verurteilt, einer Anlegerin Schadenersatz zu zahlen. Welche Firma zahlt, müssen die Firmen klären. Sie hatten alle versucht, sich zu drücken.
Ein Berater in der örtlichen BHW-Filiale hatte der Klägerin 2004 Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds empfohlen. 2013 beauftragte sie die Anwältin Nicole Mutschke aus Düsseldorf, rechtliche Schritte wegen Falschberatung zu ergreifen. Da der Berater für die BHW aufgetreten, die genaue Konzerngesellschaft aber nicht genannt hatte, wandte sie sich an die BHW-Gesellschaften und die Postbank. Alle drei sagten, der Berater sei nicht ihr Mitarbeiter gewesen.
Die Begründung der Richter: Schwierigkeiten bei der Zuordnung dürften nicht zulasten des Anlegers gehen. Das Urteil vom 24. Oktober 2014 ist nicht rechtskräftig (Az. 2-07 O 429/13).
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