Wenn ein Anleger meint, dass er beim Kauf einer Geldanlage falsch beraten wurde, sollte er dies von einem Anwalt prüfen lassen. Folgende Punkte sind besonders wichtig.
Beratungsfehler. Haben Anlageberater oder ein Anlagevermittler einen Kunden schlecht beraten und erleidet dieser mit seiner Geldanlage deshalb Verluste, kommt eine Haftung des Beraters oder seines Unternehmens infrage.
Prospektfehler. Finden sich im Anlageprospekt falsche Informationen, kann der Prospektherausgeber auf Schadenersatz verklagt werden.
Provisionen. Verschweigt ein Finanzberater dem Kunden, dass er oder sein Arbeitgeber für den Verkauf eines Finanzprodukts eine Provision erhält, kann der Kunde einen Haftungsanspruch geltend machen.
Ad-hoc-Mitteilung. Informiert eine Aktiengesellschaft in einer Sofortmitteilung (Ad hoc) über eine positive Kursentwicklung, die jedoch nicht stimmt, können Anleger den Vorstand der Gesellschaft haftbar machen. Das gilt aber nur dann, wenn sich beweisen lässt, dass sie aufgrund der Falschinformation Aktien gekauft haben.
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