Wenn der Motor eines Neuwagens immer wieder beim Start ruckelt, ist das ein erheblicher Mangel. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg im Fall eines Wohnmobils (Az. 1 U 45/16). Die Käufer können das Fahrzeug an den Händler zurückgeben und sich den Preis erstatten lassen. Ein Ehepaar hatte das Wohnmobil 2012 für rund 42 000 Euro erworben. Weil sich das Ruckeln von Anfang an zeigte, wollten die beiden den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Händler lehnte das ab. Er meinte, der Mangel sei hinzunehmen. Ein gerichtlicher Sachverständiger bestätigte: Bis zum Erreichen der Betriebstemperatur ruckelt der Motor. In dieser Zeit sei seine Kraft reduziert, befand das Gericht. Auch sei die Befürchtung der Käufer berechtigt, dass es langfristig zu Schäden kommt.
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