Wer auf der Autobahn von einem nachfolgenden Fahrzeug aggressiv bedrängt wird, darf als Warnung an den Hintermann kurz die Bremse antippen. Das bloße Aufleuchtenlassen des Bremslichtes ist weder eine versuchte Nötigung noch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (OLG Köln, Az: Ss 439/96).
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