Mehrere Tätigkeitsstätten: Mit dem Chef die erste Tätigkeitsstätte günstig festlegen
Wenn Sie mehrere Tätigkeitsstätten haben, sollten Sie wissen, welche die erste ist. Hat der Arbeitgeber keine festgelegt, entscheidet das Finanzamt. Besser ist es, wenn Sie beim Chef auf eine steuerlich günstige Lösung hinwirken.
Situation. Ein Gespräch kann sich lohnen, wenn Sie:
- mehrere Filialen betreuen,
- an mehreren Schulen unterrichten,
- zwischen Berlin und Bonn als Dienststelle pendeln,
- als Bauarbeiter oder Handwerker verschiedene Einsatzstellen haben oder
- im Außendienst arbeiten.
Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber kann den Firmensitz, einen dauerhaft ausgelagerten Bereich oder ein verbundenes Unternehmen zur ersten Tätigkeitsstätte bestimmen. Infrage kommt auch der Arbeitsplatz bei einem Kunden, der von Dauer ist.
Finanzamt. Das Finanzamt dagegen wählt die Tätigkeitsstätte als erste, die Sie entweder:
- jeden Arbeitstag oder
- zwei Tage pro Arbeitswoche oder
- mindestens ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit aufsuchen.
Ist eine Zuordnung nach der Zeit unmöglich, wird diejenige zur ersten Tätigkeitsstätte, die der Wohnung am nächsten liegt.
Unterschied. Für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen Sie nur die Kilometerpauschale von 30 Cent für die einfache Entfernung oder Ihre Ticketkosten für Bus und Bahn absetzen. Außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte zählen jeder Kilometer und alle anderen Reisekosten.
Beispiel: Ein Bezirksleiter aus Kiel betreut an 230 Arbeitstagen je einen Wochentag die Filialen in Rendsburg (40 km) und Schleswig (60 km) sowie dreimal die Filiale in Flensburg (90 km). Das Finanzamt wählt Flensburg als erste Tätigkeitsstätte, weil der Mann meistens dort arbeitet. Besser ist es, wenn der Chef Rendsburg festlegt:
Ungünstige Lösung des Finanzamts | |
Ungünstige Lösung des Finanzamts | |
138 Fahrten nach Flensburg (138 x 90 km x 0,30 Euro) | 3 726 Euro |
46 Fahrten nach Rendsburg (46 x 40 km x 2 x 0,30 Euro) | + 1 104 Euro |
46 Fahrten nach Schleswig (46 x 60 km x 2 x 0,30 Cent) | + 1 656 Euro |
Werbungskosten | 6 486 Euro |
Günstige Lösung des Arbeitgebers | |
Günstige Lösung des Arbeitgebers | |
138 Fahrten nach Flensburg (138 x 90 km x 2 x 0,30 Euro) | 7 452 Euro |
46 Fahrten nach Rendsburg (46 x 40 km x 0,30 Euro) | + 552 Euro |
46 Fahrten nach Schleswig (46 x 60 km x 2 x 0,30 Cent) | + 1 656 Euro |
Werbungskosten | 9 660 Euro |