Zum ersten Mal rechnen Arbeitnehmer, die 2014 zu Fortbildungen, Kunden, Kongressen oder wechselnden Tätigkeitsstätten unterwegs waren, ihre Reisekosten neu in der Steuererklärung ab. Für die Verpflegung machen sie zum Beispiel mindestens 12 statt 6 Euro am Tag geltend, wenn sie mehr als acht Stunden auf Achse waren. Finanztest sagt, wie Arbeitnehmer sonst noch Steuern sparen können – zum Beispiel durch die richtige Wahl der ersten Tätigkeitsstätte.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Tanja Postrak arbeitet beim Feinkostunternehmen Lindner. Sie kontrolliert in 33 Berliner und Potsdamer Geschäften die Qualität der Waren. Für ihre Fahrten gibt sie beim Finanzamt mehr Reisekosten als bisher an. Die 39-Jährige profitiert von neuen Regeln – wie viele Arbeitnehmer, die 2014 dienstlich unterwegs waren.
Vorteile haben auch Architekten, Aushilfslehrer, Zusteller, Monteure und Handwerker, die auswärts gearbeitet haben. Und alle diejenigen, die auf Achse waren, weil sie Fahrzeuge steuern, wie Piloten, Notarztwagen- und Busfahrer. Auch Arbeitnehmer, die Auswärtstermine, Bewerbungen, Fortbildungen und Kongresse besuchten, sind dienstlich gereist.“