Das Finanzamt muss für die Fahrt vom heimischen Büro zum Kunden pauschal nur 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Entfernung anerkennen, wenn ein Selbstständiger lediglich einen Auftraggeber hat. Oder der Mann setzt seine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel ab, wenn das günstiger ist (Urteil des Bundesfinanzhofs, Az. X R 13/13).