Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind kein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch, da sie jederzeit verändert werden können (Finanzgericht Köln, Az. 10 K 33/15). Ein Fahrtenbuch wird nur anerkannt, wenn es zeitnah und in geschlossener Form geführt wird. Nachträgliche Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, sie sind deutlich als solche erkennbar.
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