Vor Fahrantritt. Egal, wie alt Sie sind – Sie sind immer verpflichtet, sich kritisch zu fragen, ob Sie in der Lage sind zu fahren. Sie müssen auch die Beipackzettel Ihrer Arzneimittel lesen oder Ihren Arzt fragen.
Fahreignung. Wenn Sie sich unsicher über Ihre Fahrtüchtigkeit sind, können sich Sie in einer „Begutachtungsstelle für Fahreignung“ beraten lassen. Ihre Fähigkeiten können Sie dort in einem Fitness-Check oder einer medizinischen Untersuchung überprüfen lassen. Begutachtungsstellen gibt es deutschlandweit. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie im Telefonbuch und im Internet.
Fahren im Alter. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gibt älteren Menschen und ihren Angehörigen in der Broschüre „Fit und Auto-mobil“ Hinweise, wie sie fahrtauglich bleiben und welche technische Ausstattung des Autos hilfreich sein kann. Mehr im Internet unter www.dvr.de, Suchwort: Fit und Auto-mobil.
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@wos5
Es geht in diesem Artikel vor Allem um das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. test.de informiert über die Rechtslage allgemein.
Allgemein gilt:
Nach Fahrerlaubnisverordnung darf nur der fahren, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Mit eingegipstem Arm oder eingegipstem Bein ist davon auszugehen, dass man nicht fahrtüchtig ist. Wer trotzdem fährt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet, macht sich u.U. sogar strafbar. (TK)
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Ich habe in diesem Artikel nichts gelesen (vielleicht habe ich es ja auch überlesen) über die Bedingungen z.B. bei einem Gipsarm oder einem Gipsfuß. Diese trägt man ja i..d.R. über 6 ca. Wochen.
Wie ist denn hier die Rechtslage?