Fahr­tauglich­keit

Unser Rat

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Vor Fahrantritt. Egal, wie alt Sie sind – Sie sind immer verpflichtet, sich kritisch zu fragen, ob Sie in der Lage sind zu fahren. Sie müssen auch die Beipack­zettel Ihrer Arznei­mittel lesen oder Ihren Arzt fragen.

Fahr­eignung. Wenn Sie sich unsicher über Ihre Fahr­tüchtig­keit sind, können sich Sie in einer „Begut­achtungs­stelle für Fahr­eignung“ beraten lassen. Ihre Fähig­keiten können Sie dort in einem Fitness-Check oder einer medizi­nischen Unter­suchung über­prüfen lassen. Begut­achtungs­stellen gibt es deutsch­land­weit. Eine Stelle in Ihrer Nähe finden Sie im Telefon­buch und im Internet.

Fahren im Alter. Der Deutsche Verkehrs­sicher­heits­rat gibt älteren Menschen und ihren Angehörigen in der Broschüre „Fit und Auto-mobil“ Hinweise, wie sie fahr­tauglich bleiben und welche tech­nische Ausstattung des Autos hilf­reich sein kann. Mehr im Internet unter www.dvr.de, Such­wort: Fit und Auto-mobil.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2013 um 13:18 Uhr
Gipsarm,-fuß

@wos5
Es geht in diesem Artikel vor Allem um das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. test.de informiert über die Rechtslage allgemein.
Allgemein gilt:
Nach Fahrerlaubnisverordnung darf nur der fahren, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Mit eingegipstem Arm oder eingegipstem Bein ist davon auszugehen, dass man nicht fahrtüchtig ist. Wer trotzdem fährt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet, macht sich u.U. sogar strafbar. (TK)

Stiftung_Warentest am 20.09.2013 um 13:10 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht.

wos5 am 20.09.2013 um 10:13 Uhr
Was ist bei Gipsarm bzw. Gipsfuß?

Ich habe in diesem Artikel nichts gelesen (vielleicht habe ich es ja auch überlesen) über die Bedingungen z.B. bei einem Gipsarm oder einem Gipsfuß. Diese trägt man ja i..d.R. über 6 ca. Wochen.
Wie ist denn hier die Rechtslage?