
Mit dem Fiets durch Amsterdam, das spart Zeit und schont das Klima. Doch auf dem Weg zur Universität hat der deutsche Student Lucas L. einen Unfall. Er wird medizinisch behandelt und fragt sich: Wer kommt nun für die Kosten auf: die gesetzliche Krankenversicherung, die Auslandskrankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung?
Unfall im EU-Ausland
Der Berliner Lucas L. wohnt und studiert – wie viele deutsche Studierende – ein Jahr in einem anderen EU-Land. Auf dem Weg zur Universität im niederländischen Amsterdam stürzt der 25-Jährige wegen eines Fehlers in der Gangschaltung kopfüber vom Fahrrad. „Im Gesicht hatte ich nur einige Schrammen, aber beide Schneidezähne brachen ab“, sagt der Masterstudent. Für die Schmerzbehandlung beim Notfallzahnarzt zahlte er 140 Euro. Die Zahnklinik verlangte für ein Zahnprovisorium 365 Euro. Er fragt: „Wer kommt für die Behandlungskosten von insgesamt 505 Euro auf?“
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Student ist in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Seine Versicherungskarte gilt auch in der EU. Er kann medizinisch notwendige Behandlungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. In der Praxis ist das nicht immer einfach. So wird Lucas‘ Karte nicht beachtet. „Ich stimmte noch auf dem Zahnarztstuhl einer Finanzierung über die Kreditkarte zu.“
Auslandskrankenversicherung
Zum Glück hat Lucas für das Auslandsjahr eine spezielle Reisekrankenversicherung abgeschlossen. 325 Euro kostete der Schutz beim Versicherer Envivas. Dorthin hat Lucas nun seine Rechnungen geschickt. Laut Bedingungen sind die Behandlungskosten abgedeckt.
Gesetzlicher Unfallschutz
L. will prüfen lassen, ob die deutsche gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Das wäre von Vorteil bei Folgebehandlungen. In Deutschland wäre der Student auf dem Weg zur Uni gesetzlich unfallversichert. In den Niederlanden haben Studierende keinen solchen Schutz. Ob L. seine Ansprüche geltend machen kann, richtet sich auch nach seinem steuerlichen Wohnsitz.
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