Fahr­rad­unfall im Ausland Welche Versicherung über­nimmt die Kosten?

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Fahr­rad­unfall im Ausland - Welche Versicherung über­nimmt die Kosten?

© Getty Images / iStockphoto

Mit dem Fiets durch Amsterdam, das spart Zeit und schont das Klima. Doch auf dem Weg zur Universität hat der deutsche Student Lucas L. einen Unfall. Er wird medizi­nisch behandelt und fragt sich: Wer kommt nun für die Kosten auf: die gesetzliche Kranken­versicherung, die Auslands­kranken­versicherung oder die gesetzliche Unfall­versicherung?

Unfall im EU-Ausland

Der Berliner Lucas L. wohnt und studiert – wie viele deutsche Studierende – ein Jahr in einem anderen EU-Land. Auf dem Weg zur Universität im nieder­ländischen Amsterdam stürzt der 25-Jährige wegen eines Fehlers in der Gang­schaltung kopf­über vom Fahr­rad. „Im Gesicht hatte ich nur einige Schrammen, aber beide Schneidezähne brachen ab“, sagt der Master­student. Für die Schmerzbe­hand­lung beim Notfall­zahn­arzt zahlte er 140 Euro. Die Zahn­klinik verlangte für ein Zahn­provisorium 365 Euro. Er fragt: „Wer kommt für die Behand­lungs­kosten von insgesamt 505 Euro auf?“

Gesetzliche Kranken­versicherung

Der Student ist in Deutsch­land gesetzlich kranken­versichert. Seine Versicherungs­karte gilt auch in der EU. Er kann medizi­nisch notwendige Behand­lungen nach nieder­ländischem Recht in Anspruch nehmen. In der Praxis ist das nicht immer einfach. So wird Lucas‘ Karte nicht beachtet. „Ich stimmte noch auf dem Zahn­arzt­stuhl einer Finanzierung über die Kreditkarte zu.“

Auslands­kranken­versicherung

Zum Glück hat Lucas für das Auslands­jahr eine spezielle Reisekranken­versicherung abge­schlossen. 325 Euro kostete der Schutz beim Versicherer Envivas. Dorthin hat Lucas nun seine Rechnungen geschickt. Laut Bedingungen sind die Behand­lungs­kosten abge­deckt.

Gesetzlicher Unfall­schutz

L. will prüfen lassen, ob die deutsche gesetzliche Unfall­versicherung zuständig ist. Das wäre von Vorteil bei Folgebe­hand­lungen. In Deutsch­land wäre der Student auf dem Weg zur Uni gesetzlich unfall­versichert. In den Nieder­landen haben Studierende keinen solchen Schutz. Ob L. seine Ansprüche geltend machen kann, richtet sich auch nach seinem steuerlichen Wohn­sitz.

Tipp: Tarife für lange Auslands­auf­enthalte und alle Alters­klassen zeigt unser Vergleich Auslandskrankenversicherung: Gute Policen für lange Reisen.

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