Stürzt eine Radfahrerin über ein sieben Zentimeter tiefes Schlagloch, haftet die Gemeinde. Wenn das Loch aber durch eine Pfütze verdeckt ist, trägt die Frau 50 Prozent Teilschuld, weil sie dann besonders vorsichtig hätte sein müssen (Oberlandesgericht München, Az. 1 U 3769/11).