
Für ihr Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich: Kinder ab zehn Jahre.
Fährt ein Elfjähriger verkehrswidrig Fahrrad und verursacht dabei einen Unfall mit einer anderen Person, ist er für die Folgen alleine haftbar, so das Oberlandesgericht Hamm.
Ein Junge radelte auf dem Gehweg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung. Beim Überqueren einer Straße stieß er mit einer Radfahrerin zusammen. Diese verletzte sich schwer am rechten Bein. Ihr Knie musste später operativ versteift werden.
Das Gericht entschied, dass der Junge die alleinige Schuld am Unfall trägt und für mehrere Zehntausend Euro Schadenersatz, Schmerzensgeld, Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden und eine Rente haftet. Mit elf Jahren sei ihm bewusst gewesen, dass er für sein verkehrswidriges Verhalten verantwortlich sei (Az. 9 U 238/15). Im Straßenverkehr sind Kinder ab dem zehnten Geburtstag haftbar. Für Schäden kommt die Haftpflichtversicherung der Eltern auf, sofern sie eine haben. Sonst muss das Kind die Kosten später aus eigenem Einkommen begleichen. Das Urteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.
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