
Drei Leuchten im Nebel. Batteriescheinwerfer sind jetzt erlaubt – mit 6 Volt.
Gutes Licht beugt Unfällen vor. Und viele aktuelle Leuchtsysteme schneiden im Test gut ab. Doch Verordnungen machen die Lampenwahl unnötig kompliziert.
Fit auch im Herbst
Immer mehr Radler bleiben ihrem Lieblingsverkehrsmittel auch in der kalten Jahreszeit treu. Dabei hilft moderne Funktionskleidung ebenso wie immer bessere Beleuchtung. Nabendynamos laufen auch bei schlechtem Wetter und LED-Lichter sorgen mit wenig Strom für Helligkeit. Im Test erzielten 14 Scheinwerfer und Rücklichter gute Urteile.
Akkus und Batterien
Die Ergebnisse bestätigen: Es gibt keinen Grund, von batterie- und akkubetriebenen Leuchten abzuraten. Viele Nutzer halten sie für praktisch. Der Bundesrat hat die bisherige Dynamopflicht aufgehoben. Die Hoffnung, dass nun jeder die Strahler seiner Wahl montieren darf, hat sich nicht erfüllt. Die neue Rechtslage ist kompliziert: Akkubetriebene Leuchten sind unabhängig von der Stromspannung erlaubt, mit Batterien versorgte nur, wenn sie es auf 6 Volt Nennspannung bringen. Ausnahme sind Rennräder: Für sie ist die Spannung nicht vorgeschrieben. Eine unübersichtliche Situation – für Radler, Verkäufer und die Polizei.
Klärung braucht Zeit
Verkehrspolitiker arbeiten bereits an einer Änderungsverordnung. Der Zweirad-Industrie-Verband befürchtet jedoch, dass sie erst 2014 in Kraft treten wird. Es ist unwahrscheinlich, dass die Polizei bis dahin mit Voltmeter auf Streife geht. Wer auf Nummer sicher gehen und Streit mit der Versicherung bei einem Unfall vorbeugen möchte, sollte die Rechtslage beachten.
Tipp: Für 6-Volt-Betrieb geeignete LED-Scheinwerfer erkennen Sie etwa daran, dass vier Batterien mit jeweils 1,5 Volt hineinpassen. In allen Zweifelsfällen können Sie die Batterien gegen Akkus austauschen, am besten gegen Ready-to-use- oder LSD-(Low Self Discharge)-Akkus. Auch damit kommen Sie hell durch die Nacht.