Eine Gesetzesänderung dürfte Millionen Radfahrer freuen: Der Bundesrat hat die Dynamo-Pflicht gekippt. Künftig sind auch akku- und batteriebetriebene Lampen an Fahrrädern erlaubt. Noch hat der Beschluss jedoch einen Haken.
Radler haben jetzt die Wahl
Bislang durften Fahrräder nur mit einem Dynamo leuchten - das besagt ein mehr als 40 Jahre altes Gesetz. Trotzdem waren viele Radfahrer bereits auf praktische Alternativen umgestiegen. Batterie- oder akkubetriebene Aufstecklampen leuchten meist nicht nur heller als Dynamos, sondern auch, wenn das Rad steht. Trotzdem: Wer mit ihnen erwischt wurde, musste bisher mit 15 Euro Strafe rechnen.
Im Test:Fahrradbeleuchtung – Dynamo oder Batterie?
Gut gedacht, schlecht gemacht
Diesem Missstand wollte die Politik nun ein Ende bereiten. Der Bundesrat hat beschlossen, auch Scheinwerfer und Rückleuchten zuzulassen, die mit einer 6-Volt-Batterie oder einem Akku betrieben werden. Die Neuregelung wird in vier bis sechs Wochen offiziell verkündet und tritt dann in Kraft. Klingt gut, doch etwas ist schiefgegangen. Ein Absatz des ursprünglichen Gesetzes wurde offenbar übersehen und gilt damit weiterhin: Fahrradlampen müssen fest montiert sein. Das schließt die beliebten Stecklampen aus. Das Ziel der Gesetzesänderung scheint verfehlt.
Interpretationshilfe statt klarer Regelung
Das Malheur ist inzwischen auch dem Verkehrsministerium aufgefallen. Dem Gesetz soll deshalb eine Auslegungshilfe beigelegt werden, so ein Sprecher. Darin empfiehlt das Ministerium den Ländern, den entsprechenden Passus so zu interpretieren, dass Fahrradlampen nur „während der Fahrt“ fest montiert sein müssen. Das schließt Aufstecklampen mit ein, die sich vor und nach der Fahrt abnehmen lassen. Hundertprozentig legal sind sie damit zwar immer noch nicht, aber es ist davon auszugehen, dass sich die Länder an die Interpretation halten. Auch ein zweites Manko bleibt: Nicht jede batteriebetriebene Lampe hat eine Nennspannung von 6 Volt. Abweichende Batterien wären also theoretisch verboten. Ob dies bei Kontrollen überprüft wird, ist allerdings fraglich.
Eindeutige Verbesserung für Pedelecs
Die batteriebetriebenen Elektrofahrräder (Pedelecs) profitieren indes eindeutig von der Neuregelung. Künftig kann der Lichtstrom den Fahrakkus entnommen werden. Bislang mussten auch diese Räder eine separate Dynamo-Lichtanlage haben.
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Ich stimme ihnen voll und ganz zu. Aber wir sprechen hier von Politikern. Ein Politiker glaubt, er könne das Leben anderer Menschen grundsätzlich besser führen als die Betroffenen selbst. Entsprechend sehen seine Entscheidungen aus. Ihr Ansinnen ist daher vollkommen richtig aber zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wäre sicher Sinnvoll
die Damen und Herren über
die LED Technik zu informieren.
Die Volt Zahl ist für diese Technik
viel zu hoch und diese LED´s
mit weniger viel heller und sichtbarer.
Gruß
Schorsch
Kommentar vom Autor gelöscht.