Fahr­radbeleuchtung Dynamo-Pflicht ist abge­schafft

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Eine Gesetzes­änderung dürfte Millionen Radfahrer freuen: Der Bundes­rat hat die Dynamo-Pflicht gekippt. Künftig sind auch akku- und batterie­betriebene Lampen an Fahr­rädern erlaubt. Noch hat der Beschluss jedoch einen Haken.

Radler haben jetzt die Wahl

Bislang durften Fahr­räder nur mit einem Dynamo leuchten - das besagt ein mehr als 40 Jahre altes Gesetz. Trotzdem waren viele Radfahrer bereits auf praktische Alternativen umge­stiegen. Batterie- oder akku­betriebene Aufsteck­lampen leuchten meist nicht nur heller als Dynamos, sondern auch, wenn das Rad steht. Trotzdem: Wer mit ihnen erwischt wurde, musste bisher mit 15 Euro Strafe rechnen.

Im Test:Fahrradbeleuchtung – Dynamo oder Batterie?

Gut gedacht, schlecht gemacht

Diesem Miss­stand wollte die Politik nun ein Ende bereiten. Der Bundes­rat hat beschlossen, auch Scheinwerfer und Rückleuchten zuzu­lassen, die mit einer 6-Volt-Batterie oder einem Akku betrieben werden. Die Neuregelung wird in vier bis sechs Wochen offiziell verkündet und tritt dann in Kraft. Klingt gut, doch etwas ist schief­gegangen. Ein Absatz des ursprüng­lichen Gesetzes wurde offen­bar über­sehen und gilt damit weiterhin: Fahr­radlampen müssen fest montiert sein. Das schließt die beliebten Steck­lampen aus. Das Ziel der Gesetzes­änderung scheint verfehlt.

Interpretations­hilfe statt klarer Regelung

Das Malheur ist inzwischen auch dem Verkehrs­ministerium aufgefallen. Dem Gesetz soll deshalb eine Auslegungs­hilfe beigelegt werden, so ein Sprecher. Darin empfiehlt das Ministerium den Ländern, den entsprechenden Passus so zu interpretieren, dass Fahr­radlampen nur „während der Fahrt“ fest montiert sein müssen. Das schließt Aufsteck­lampen mit ein, die sich vor und nach der Fahrt abnehmen lassen. Hundert­prozentig legal sind sie damit zwar immer noch nicht, aber es ist davon auszugehen, dass sich die Länder an die Interpretation halten. Auch ein zweites Manko bleibt: Nicht jede batterie­betriebene Lampe hat eine Nenn­spannung von 6 Volt. Abweichende Batterien wären also theoretisch verboten. Ob dies bei Kontrollen über­prüft wird, ist allerdings fraglich.

Eindeutige Verbesserung für Pedelecs

Die batterie­betriebenen Elektrofahr­räder (Pedelecs) profitieren indes eindeutig von der Neuregelung. Künftig kann der Licht­strom den Fahrakkus entnommen werden. Bislang mussten auch diese Räder eine separate Dynamo-Licht­anlage haben.

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Kommentarliste

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  • Gelöschter Nutzer am 13.07.2013 um 05:25 Uhr
    @Schorsch.holl

    Ich stimme ihnen voll und ganz zu. Aber wir sprechen hier von Politikern. Ein Politiker glaubt, er könne das Leben anderer Menschen grundsätzlich besser führen als die Betroffenen selbst. Entsprechend sehen seine Entscheidungen aus. Ihr Ansinnen ist daher vollkommen richtig aber zwangsläufig zum Scheitern verurteilt.

  • Schorsch.holl am 12.07.2013 um 12:06 Uhr
    LED Beleuchtung

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es wäre sicher Sinnvoll
    die Damen und Herren über
    die LED Technik zu informieren.
    Die Volt Zahl ist für diese Technik
    viel zu hoch und diese LED´s
    mit weniger viel heller und sichtbarer.
    Gruß
    Schorsch

  • torsten.willner am 12.07.2013 um 08:16 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.