Eine Fahrradbeleuchtung ohne Dynamo kann teuer werden. Radlern drohen Bußgeld und Schadenersatzforderungen. In einem aktuellen Urteil musste ein Radfahrer 15 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Urteil: Teilschuld trotz Batterielicht
Einen Radler in Bayern kam es nach einem Unfall teuer zu stehen, dass er nur eine batteriebetriebene Anstecklampe hatte. Das Landgericht München I kritisierte, dass er ohne Dynamolicht gefahren war. Die Richter schrieben dem Radler eine Teilschuld zu und verurteilten ihn, 15 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Er war im Dunkeln mit einem anderen Radfahrer zusammengestoßen, der sich einen Halswirbel brach (Az. 17 O 18396/07).
Beleuchtung über Dynamo nötig
Der genaue Unfallhergang war unklar geblieben. Für die Richter war deshalb entscheidend, dass beide Fahrer keine korrekte Beleuchtung hatten. Der eine hatte eine Stirnlampe, der andere eine Anstecklampe. Beides reicht laut Straßenverkehrszulassungsverordnung nicht. Die Fahrradbeleuchtung muss von einem Dynamo gespeist werden, nur zusätzlicher Batteriebetrieb ist rechtens. Lediglich für Rennräder bis elf Kilogramm reicht eine Batterielampe.
Bußgeld für Lichtsünder
Nach Erkenntnissen des ADAC sind rund 40 Prozent der Radler am Abend unterwegs, ohne Licht einzuschalten, bei weiteren 12 Prozent ist die Beleuchtung defekt. Sie alle riskieren genauso wie Radler mit Batterielampen ein Bußgeld von 10 Euro, wenn sie erwischt werden. Genauso viel kostet es, wenn Reflektoren fehlen. Vorgeschrieben sind gelbe Pedalrückstrahler, ein roter Reflektor nach hinten, ein weißer nach vorne und je zwei Speichenreflektoren vorne und hinten. Fahrräder müssen übrigens auch tagsüber eine korrekte Beleuchtungsanlage haben. Die Ausrede, man fahre nicht im Dunkeln, lassen Polizisten nicht gelten.
Neuregelung möglich
Möglicherweise wird sich an der Dynamopflicht bald etwas ändern. Seit dem vergangenen Jahr lässt das Bundesverkehrsministerium durch einen Fachausschuss prüfen, ob man die Regeln zur Fahrradbeleuchtung nicht neu fassen könnte.
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