
Anschließen, statt nur abschließen. So lässt sich das Fahrrad nicht einfach davon tragen. © Stiftung Warentest / Hendrik Rauch
Will ein Dieb ein Fahrrad haben, kriegt er es auch. Wie Sie es Dieben so schwer wie möglich machen – und was Versicherungen leisten, wenn das Fahrrad doch weg ist.
Das richtige Fahrradschloss
Wenn sie genügend Zeit und das richtige Werkzeug haben, knacken Fahrraddiebe jedes Schloss. Doch Radler können es Langfingern schwer machen: zum Beispiel mit guten Bügel-, Ketten- oder Faltschlössern (Fahrradschlösser im Test). Billige Schlösser sind dagegen meist schnell geknackt. Andersherum ist nicht jedes teure Schloss automatisch sicher, wie unsere Tests immer wieder zeigen.
Die wichtigsten Tipps gegen Fahrraddiebstahl
- An festem Gegenstand anschließen. Ketten Sie Ihr Fahrrad an einem unverrückbaren und stabilen Gegenstand an. Besonders gut eignen sich Laternenpfähle, Gartenzaunpfähle oder Fahrradständer. Das Rad in sich oder nur mit einem Rahmenschloss zu sichern reicht nicht aus. Diebe können es einfach wegtragen.
- Vorderrad sichern. Versuchen Sie nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mit anzuketten. Kabel- oder Bügelschlösser sind meist groß genug, um beides zusammen an einen Pfahl zu binden. Das Hinterrad können Sie mit einem Rahmenschloss sichern.
- Rad registrieren lassen. Lassen Sie den Rahmen ihres Rades codieren – bei Händlern, Polizei oder Fahrradclub. Codierte Fahrräder sind für Hehler weniger attraktiv. Befürchtungen, dass dann Garantien für den Rahmen ihre Gültigkeit verlieren oder die Rahmenstabilität leidet, sind unbegründet: Statt eingestanzt zu werden, kann der Code oft auch als spezieller schwer ablösbarer Aufkleber angebracht werden. Mehr zum Thema in unserem Special Gewusst wie: Fahrrad codieren.
- Kauf und Zustand dokumentieren. Heben Sie Rechnung und Kaufbeleg für Ihr Fahrrad gut auf. Am besten notieren Sie darauf auch die Rahmennummer, falls sie noch nicht dort eingetragen ist. Die Daten sind wichtig für die Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Und: Machen Sie Fotos von ihrem Rad, auch von technischen Details wie Bremsen und Schaltung. Das erleichtert die Abrechnung mit der Versicherung.

Die Schlösser im Härtetest. © Stiftung Warentest
Hausrat- oder Fahrradversicherung?
Wurde das Fahrrad oder E-Bike geklaut, kann allenfalls eine gute Versicherung trösten. Radliebhaber sollten vor Vertragsschluss allerdings einige Fragen klären. Denn es gibt zwei Wege, das eigene Rad zu versichern: Der erste ist günstiger – über die Hausratversicherung. Teurer wird es mit einer speziellen Fahrradversicherung für Fahrräder und E-Bikes.
Hausratversicherung. Wie Möbel und Kleidung sind auch Fahrräder über die Hausratpolice abgedeckt, wenn sie in der Wohnung oder in einem abschließbaren Keller stehen. Dafür ist keine ausdrückliche Erwähnung in der Police erforderlich. Steht das Rad aber draußen im Hof, vor der Kneipe oder am Bahnhof, greift die Versicherung nur, wenn der Besitzer den Fahrradschutz vertraglich vereinbart hat. Den kann er ab 20 Euro extra pro Jahr für ein oder mehrere Räder abschließen.
Eine sehr gute Hausratversicherung inklusive Fahrradschutz ist für weniger als 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Mit unserem Versicherungsvergleich Hausratversicherung können Sie leicht ermitteln, welcher Tarif perfekt zu Ihnen, Ihrem Hausrat und Ihrer Wohnungsgröße passt – und wenig kostet.
Fahrradversicherung. Spezielle Fahrradversicherungen sind in der Regel teurer als der Schutz über die Hausratpolice. Eine Fahrradversicherung gilt jeweils nur für ein Rad. Aber mit ihr können Sie auch Räder im Wert von mehreren tausend Euro versichern. Insbesondere bei teuren Elektrorädern ist das wichtig. Außerdem greift die Versicherung auch, wenn das Rad unterwegs geklaut oder Einzelteile gestohlen werden.
Manche Fahrradversicherungen leisten auch bei Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze. Die Stiftung Warentest hat zuletzt im Sommer 2021 Fahrradversicherungen getestet. In unserem Vergleich Fahrradversicherungen finden Sie Testergebnisse für 76 Policen. Wie viel eine gute Police kostet, hängt von Wohnort und Wert des zu versichernden Fahrrads ab.
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@Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.
Hallo,
wenn Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen/müssen, gilt dann das Rechtfahrgebot ebenfalls oder dürfen Kinder (samt begleitende Erwachsene) den Gehweg in beide Richtungen befahren?
@Necki84: Leider können wir nicht weiterhelfen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen uns nicht vor, und wir können bei der Vielzahl der Anfragen, die uns tagtäglich erreichen, auch leider keine speziellen Recherchen durchführen.
Unser Informations- und Beratungsangebot ist primär ein Service für Leserinnen und Leser, die Fragen zu den konkreten Inhalten unserer Veröffentlichungen haben.
Hallo, wie verhält es sich mit Abschleppseilen? Hatte da letztens eine endlose Diskussion. Ich persönlich finde es zu gefährlich. Wo darf man diese benutzen? Wer darf es Benutzen (Alter usw.) ? Wie sieht es bei Unfällen aus? Danke für die Antworten
@Nubalk: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die zuständige Fachabteilung im Haus weitergeleitet haben. Auf das Thema Schaltwerk gehen wir auch in unserem Special „Fahrradtechnik“ ein unter
test.de/Fahrradtechnik-im-Ueberblick-in-die-Gaenge-kommen-1791218-5151700/
(aci, Se)