
Will ein Dieb ein Fahrrad wirklich haben, kriegt er es auch. Kein Schloss ist hundertprozentig sicher. Dennoch kann man Dieben den Klau so schwer wie möglich machen. Hier lesen Sie, wie Sie Ihr Rad optimal sichern – und was Versicherungen leisten, wenn das Fahrrad doch weg ist.
Das richtige Fahrradschloss
Wenn sie genügend Zeit und das richtige Werkzeug haben, knacken Fahrraddiebe jedes Schloss. Doch Radler können es Langfingern schwer machen: zum Beispiel mit guten Bügel-, Ketten- oder Faltschlössern (Fahrradschlösser im Test). Billige Schlösser sind dagegen meist schnell geknackt. Andersherum ist nicht jedes teure Schloss automatisch sicher, wie unsere Tests immer wieder zeigen.
Die wichtigsten Tipps
- An festem Gegenstand anschließen. Ketten Sie Ihr Fahrrad an einem unverrückbaren und stabilen Gegenstand an. Besonders gut eignen sich Laternenpfähle, Gartenzaunpfähle oder Fahrradständer. Das Rad in sich oder nur mit einem Rahmenschloss zu sichern reicht nicht aus. Diebe können es einfach wegtragen.
- Vorderrad sichern. Versuchen Sie nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mit anzuketten. Kabel- oder Bügelschlösser sind meist groß genug, um beides zusammen an einen Pfahl zu binden. Das Hinterrad können Sie mit einem Rahmenschloss sichern.
- Rad registrieren lassen. Lassen Sie den Rahmen ihres Rades codieren – bei Händlern, Polizei oder Fahrradclub. Codierte Fahrräder sind für Hehler weniger attraktiv. Befürchtungen, dass dann Garantien für den Rahmen ihre Gültigkeit verlieren oder die Rahmenstabilität leidet, sind unbegründet: Statt eingestanzt zu werden, kann der Code oft auch als spezieller schwer ablösbarer Aufkleber angebracht werden. Mehr zum Thema in unserem Special Gewusst wie: Fahrrad codieren.
- Kauf und Zustand dokumentieren. Heben Sie Rechnung und Kaufbeleg für Ihr Fahrrad gut auf. Am besten notieren Sie darauf auch die Rahmennummer, falls sie noch nicht dort eingetragen ist. Die Daten sind wichtig für die Diebstahlsanzeige bei der Polizei. Und: Machen Sie Fotos von ihrem Rad, auch von technischen Details wie Bremsen und Schaltung. Das erleichtert die Abrechnung mit der Versicherung.

Hausrat- oder Fahrradversicherung?
Wurde das Fahrrad oder E-Bike geklaut, kann allenfalls eine gute Versicherung trösten. Radliebhaber sollten vor Vertragsschluss allerdings einige Fragen klären. Denn es gibt zwei Wege, das eigene Rad zu versichern: Der erste ist günstiger – über die Hausratversicherung. Teurer wird es mit einer speziellen Fahrradversicherung für Fahrräder und E-Bikes.
Hausratversicherung. Wie Möbel und Kleidung sind auch Fahrräder über die Hausratpolice abgedeckt, wenn sie in der Wohnung oder in einem abschließbaren Keller stehen. Dafür ist keine ausdrückliche Erwähnung in der Police erforderlich. Steht das Rad aber draußen im Hof, vor der Kneipe oder am Bahnhof, greift die Versicherung nur, wenn der Besitzer den Fahrradschutz vertraglich vereinbart hat. Den kann er ab 20 Euro extra pro Jahr für ein oder mehrere Räder abschließen.
Eine sehr gute Hausratversicherung inklusive Fahrradschutz ist für weniger als 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Mit unserem Versicherungsvergleich Hausratversicherung können Sie leicht ermitteln, welcher Tarif perfekt zu Ihnen, Ihrem Hausrat und Ihrer Wohnungsgröße passt – und wenig kostet.
Fahrradversicherung. Spezielle Fahrradversicherungen sind in der Regel teurer als der Schutz über die Hausratpolice. Eine Fahrradversicherung gilt jeweils nur für ein Rad. Aber mit ihr können Sie auch Räder im Wert von mehreren tausend Euro versichern. Insbesondere bei teuren Elektrorädern ist das wichtig. Außerdem greift die Versicherung auch, wenn das Rad unterwegs geklaut oder Einzelteile gestohlen werden. Manche Fahrradversicherungen leisten auch bei Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze. Die Stiftung Warentest hat zuletzt im Sommer 2021 Fahrradversicherungen getestet. In unserem Vergleich Fahrradversicherungen finden Sie Testergebnisse für 76 Policen. Wie viel eine gute Police kostet, hängt von Wohnort und Wert des zu versichernden Fahrrads ab.
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@Nubalk: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die zuständige Fachabteilung im Haus weitergeleitet haben. Auf das Thema Schaltwerk gehen wir auch in unserem Special „Fahrradtechnik“ ein unter
test.de/Fahrradtechnik-im-Ueberblick-in-die-Gaenge-kommen-1791218-5151700/
(aci, Se)
Sie haben bei den Hinweisen für Pflege und Wartung leider eine immens wichtige Komponente nicht erwähnt: das Schaltwerk. Nabenschaltungen benötigen eine überschaubare Zuwendung. Doch Kettenschaltungen sollten sehr regelmäßig gründlich gereinigt und geschmiert werden, damit sie lange und leichtgängig funktionieren. Anderenfalls verlieren sie nicht nur rasch an Schaltpräzision. Auch die Lebenserwartung sinkt rapide, widmet man sich diesem zentralen Element des Antriebsstrangs nicht gebührend.
Schön, dass Sie im Kommentarbereich zum Thema Beleuchtung auf die vorgeschriebenen Reflektoren hingewiesen haben... Wo sind die nochmal auf dem Foto "Beifahrer Kind" zu sehen? An den Laufrädern reflektiert gar nichts! Keine Katzenaugen und auch keine Reflektorstreifen. Das Paar mit den beiden Kindern ist offensichtlich auf einer Straße unterwegs, also gilt die StVZO. Pedale kann man nicht beurteilen, aber im Straßenverkehr sieht man immer mehr ohne, gerne sind da auch Rennradfahrer mit ihren Spezialpedalen unterwegs. Dürfen sie im Straßenverkehr aber nicht. Handel und auch Stiftung Warentest sollten da mal bei den Fotos besser aufpassen!
Abgesehen davon, dass viele der häufigen Fehler von Radfahrern nicht aufgezählt werden, fehlt mir auch hier der Hinweis, dass es eine StVZO für Fahrräder gibt. Das bedeutet, dass JEDES Fahrrad, mit dem ich am Straßenverkehr teilnehmen will, der StVZO entsprechen muss. Das gilt auch für verhinderte Lance Armstrongs auf ihren Rennrädern, Mountain Bikes, Beach Cruisern und auch für Kinderräder! Wenn ich mich schon nicht dafür interessiere, wie ein Fahrrad für die Verkehrsteilnahme auszusehen hat, ist es kein Wunder, dass es bei den Regeln so hapert. Wenn in Fußgängerbereichen das Rad freigegeben ist, dann darf man z. B. nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Wissen auch Viele offensichtlich nicht. Wenn das Fahren in beide Richtungen eines Radwegs freigegeben ist, gilt das nur bis zur nächsten Einmündung/Ampel und muss da neu ausgewiesen werden, sonst muss man die Straßenseite wechseln usw. usw. Bedenklich, dass man auch hier nicht auf so was hinweist.
@Manni2505: Vielen Dank für den interessanten Erfahrungsbericht, den wir gerne an das zuständige Untersuchungsteam zur Kenntnisnahme und Beachtung bei künftigen Untersuchungen der Fahrradträger weitergeleitet haben. (spl)