Fahr­radkauf, Zubehör, Reparaturen

Gegen Diebstahl: Fahr­radschloss und Versicherung

73
Fahr­radkauf, Zubehör, Reparaturen - Das empfiehlt die Stiftung Warentest

Anschließen, statt nur abschließen. So lässt sich das Fahr­rad nicht einfach davon tragen. © Stiftung Warentest / Hendrik Rauch

Will ein Dieb ein Fahr­rad haben, kriegt er es auch. Wie Sie es Dieben so schwer wie möglich machen – und was Versicherungen leisten, wenn das Fahr­rad doch weg ist.

Das richtige Fahr­radschloss

Wenn sie genügend Zeit und das richtige Werk­zeug haben, knacken Fahr­raddiebe jedes Schloss. Doch Radler können es Lang­fingern schwer machen: zum Beispiel mit guten Bügel-, Ketten- oder Falt­schlössern (Fahrradschlösser im Test). Billige Schlösser sind dagegen meist schnell geknackt. Anders­herum ist nicht jedes teure Schloss auto­matisch sicher, wie unsere Tests immer wieder zeigen.

Die wichtigsten Tipps gegen Fahr­raddiebstahl

  • An festem Gegen­stand anschließen. Ketten Sie Ihr Fahr­rad an einem unver­rück­baren und stabilen Gegen­stand an. Besonders gut eignen sich Laternenpfähle, Gartenzaunpfähle oder Fahr­radständer. Das Rad in sich oder nur mit einem Rahmenschloss zu sichern reicht nicht aus. Diebe können es einfach wegtragen.
  • Vorderrad sichern. Versuchen Sie nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mit anzu­ketten. Kabel- oder Bügelschlösser sind meist groß genug, um beides zusammen an einen Pfahl zu binden. Das Hinterrad können Sie mit einem Rahmenschloss sichern.
  • Rad registrieren lassen. Lassen Sie den Rahmen ihres Rades codieren – bei Händ­lern, Polizei oder Fahr­radclub. Codierte Fahr­räder sind für Hehler weniger attraktiv. Befürchtungen, dass dann Garan­tien für den Rahmen ihre Gültig­keit verlieren oder die Rahmenstabilität leidet, sind unbe­gründet: Statt einge­stanzt zu werden, kann der Code oft auch als spezieller schwer ablös­barer Aufkleber angebracht werden. Mehr zum Thema in unserem Special Gewusst wie: Fahrrad codieren.
  • Kauf und Zustand dokumentieren. Heben Sie Rechnung und Kauf­beleg für Ihr Fahr­rad gut auf. Am besten notieren Sie darauf auch die Rahmennummer, falls sie noch nicht dort einge­tragen ist. Die Daten sind wichtig für die Diebstahls­anzeige bei der Polizei. Und: Machen Sie Fotos von ihrem Rad, auch von tech­nischen Details wie Bremsen und Schaltung. Das erleichtert die Abrechnung mit der Versicherung.
Fahr­radkauf, Zubehör, Reparaturen - Das empfiehlt die Stiftung Warentest

Die Schlösser im Härtetest. © Stiftung Warentest

Hausrat- oder Fahr­radversicherung?

Wurde das Fahr­rad oder E-Bike geklaut, kann allenfalls eine gute Versicherung trösten. Radlieb­haber sollten vor Vertrags­schluss allerdings einige Fragen klären. Denn es gibt zwei Wege, das eigene Rad zu versichern: Der erste ist güns­tiger – über die Hausratversicherung. Teurer wird es mit einer speziellen Fahrradversicherung für Fahr­räder und E-Bikes.

Hausrat­versicherung. Wie Möbel und Kleidung sind auch Fahr­räder über die Hausrat­police abge­deckt, wenn sie in der Wohnung oder in einem abschließ­baren Keller stehen. Dafür ist keine ausdrück­liche Erwähnung in der Police erforderlich. Steht das Rad aber draußen im Hof, vor der Kneipe oder am Bahnhof, greift die Versicherung nur, wenn der Besitzer den Fahr­radschutz vertraglich vereinbart hat. Den kann er ab 20 Euro extra pro Jahr für ein oder mehrere Räder abschließen.

Eine sehr gute Hausrat­versicherung inklusive Fahr­radschutz ist für weniger als 100 Euro pro Jahr zu bekommen. Mit unserem Versicherungsvergleich Hausratversicherung können Sie leicht ermitteln, welcher Tarif perfekt zu Ihnen, Ihrem Hausrat und Ihrer Wohnungs­größe passt – und wenig kostet.

Fahr­radversicherung. Spezielle Fahr­radversicherungen sind in der Regel teurer als der Schutz über die Hausrat­police. Eine Fahr­radversicherung gilt jeweils nur für ein Rad. Aber mit ihr können Sie auch Räder im Wert von mehreren tausend Euro versichern. Insbesondere bei teuren Elektrorädern ist das wichtig. Außerdem greift die Versicherung auch, wenn das Rad unterwegs geklaut oder Einzel­teile gestohlen werden.

Manche Fahr­radversicherungen leisten auch bei Schäden durch Vandalismus, Unfälle oder Stürze. Die Stiftung Warentest hat zuletzt im Sommer 2021 Fahr­radversicherungen getestet. In unserem Vergleich Fahrradversicherungen finden Sie Test­ergeb­nisse für 76 Policen. Wie viel eine gute Police kostet, hängt von Wohn­ort und Wert des zu versichernden Fahr­rads ab.

73

Mehr zum Thema

73 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.04.2023 um 11:49 Uhr
    Kinder auf Gehwegen in alle Richtungen

    @Grummelbär: O-Ton StVO: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
    Dabei heißt Gehweg benutzen nach der einhelligen Meinung aller Verkehrsrechtler: Es kommt wie bei Fußgängern nicht auf die Fahrtrichtung an. Das gilt dann auch für Begleitpersonen. Klar: Radweg und Fahrbahn dürfen nur in der/den zugelassenen Fahrtrichtungen benutzt werden, auch von Kindern.

  • Grummelbär am 11.04.2023 um 18:20 Uhr
    Kinder, Gehwegfahren, Rechtsfahrgebot

    Hallo,
    wenn Kinder auf dem Gehweg fahren dürfen/müssen, gilt dann das Rechtfahrgebot ebenfalls oder dürfen Kinder (samt begleitende Erwachsene) den Gehweg in beide Richtungen befahren?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.11.2022 um 14:42 Uhr
    Kinder mit Seil abschleppen?

    @Necki84: Leider können wir nicht weiterhelfen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen uns nicht vor, und wir können bei der Vielzahl der Anfragen, die uns tagtäglich erreichen, auch leider keine speziellen Recherchen durchführen.
    Unser Informations- und Beratungsangebot ist primär ein Service für Leserinnen und Leser, die Fragen zu den konkreten Inhalten unserer Veröffentlichungen haben.

  • Necki84 am 26.11.2022 um 14:11 Uhr
    Kinder mit Seil abschleppen?

    Hallo, wie verhält es sich mit Abschleppseilen? Hatte da letztens eine endlose Diskussion. Ich persönlich finde es zu gefährlich. Wo darf man diese benutzen? Wer darf es Benutzen (Alter usw.) ? Wie sieht es bei Unfällen aus? Danke für die Antworten

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.07.2021 um 10:59 Uhr
    Pflege des Schaltwerks

    @Nubalk: Vielen Dank für die Anregung, die wir an die zuständige Fachabteilung im Haus weitergeleitet haben. Auf das Thema Schaltwerk gehen wir auch in unserem Special „Fahrradtechnik“ ein unter
    test.de/Fahrradtechnik-im-Ueberblick-in-die-Gaenge-kommen-1791218-5151700/
    (aci, Se)